Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/4: Änderung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und dem neuen Anhang 1 · 9 Seiten

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Für die Nominalwerte der Aktien wird der jährliche Index gemäss Pictet2 verwendet. Als risikoloser Zinssatz kommt die Rendite von Schweizer Bundesobligationen (Triple-A-Bonität) mit einer Laufzeit von zehn Jahren zur Anwendung, für welche sowohl Monats- wie auch Jahreswerte bis 1988 vorliegen. Für die Jahre bis 1926 zurück werden verschiedene Zeitreihen von Zinsen miteinander verknüpft. Für die so ermittelte Zins-Zeitreihe bis ins Jahr 1926 zurück wird das arithmetische Mittel gebildet. Die Differenz zwischen den beiden errechneten durchschnittlichen Index-Werten (Aktienmarktrendite (AM und GM) und risikoloser Zinssatz (AM)) stellt die Marktrisikoprämie dar.

3.3 Levered Beta

Gemäss dem so genannten Capital Asset Pricing Model (CAPM) wird das systematische, das nicht diversifizierbare Risiko einer Aktie mit dem so genannten unlevered Beta erfasst. Dieses ist ein Sensitivitätsmass, welches die Empfindlichkeit einer individuellen Anlage auf Schwankungen des Marktportfolios zeigt und somit das systematische Risiko einer Anlage (Stromnetzbranche) misst. Multipliziert man das unlevered Beta mit einem Faktor, der das Risiko der Fremdkapitalfinanzierung misst, dem Leverage zu Marktwerten, so resultiert das levered Beta, welches für die weitere Berechnung des WACC benötigt wird.

Das unlevered Beta wird in Analogie zu den Arbeiten der bisherigen Berechnungsmethode auf einen Wert von 0.35 fixiert. Das neue levered Beta von 0.88 resultiert aus der Multiplikation des unlevered Betas mit dem sogenannten Leverage-Faktor zu Marktpreisen.

3.4 Risikoloser Zinssatz für das Fremdkapital

Für den risikolosen Zinssatz des Fremdkapitals wird auf eine Fristenkongruenz mit dem Fälligkeitsprofil des Fremdkapitals der schweizerischen Stromversorger (bzw. Stromübertragungs- und Verteil-Netzbetreiber) geachtet. Es wird von einer durchschnittlichen Fälligkeitsstruktur für das Fremdkapital von fünf Jahren ausgegangen. Aus diesem Grund kommt eine durchschnittliche Rendite von fünfjährigen schweizerischen Bundesobligationen zur Anwendung.3 Auf jährlicher Basis wird der relevante Wert als 12-Monats-Mittel (Januar bis Dezember) dieser Renditen ermittelt.

3.5 Gesamthafter Zuschlag auf dem Fremdkapital

Der gesamte Fremdkapitalkostensatz bestimmt sich aus dem oben beschriebenen risikolosen Zinssatz sowie einem Zuschlag für das mögliche Ausfallrisiko des Kreditnehmers (Bonität) und den Emissions- und Beschaffungskosten der Fremdfinanzierung.

Der Zuschlag auf dem Fremdkapital aufgrund des Ausfallrisikos wird folgendermassen hergeleitet: Um der Risikostruktur auf dem Schweizer Elektrizitätsmarkt gerecht zu werden, wird der Indexunterschied zwischen schweizerischen Anleihen, normalerweise von der Bonität A und AA, und einem Portfolio von AAA-CHF-Anleihen (risikolose Anleihen) verwendet. Berechnet werden diese Indexunterschiede für Anleihen der Bonität A und AA auf Basis des LSID4-Index der Credit Suisse als ungewichtetes Tages-Mittel über die vergangenen fünf Jahre (Endpunkt 31. Dezember des Vorjahres). Der Mittelwert der Index-Unterschiede von A und AA zu AAA wird als Risikozuschlag (Ausfallrisiko, Bonitätszuschlag) bezeichnet.

2 Vgl. Tabelle 3: Indexreihen (Dez. 1925 = 100), inklusive reinvestierte Erträge aus: Die Performance von Aktien und Obligationen in der Schweiz (1926-2008), Januar 2009, http://www.pictet.com/de/home/communications/research/special/performance.Par.0002.FileRef1.pdf/La_performance_update_ DE_0109.pdf. 3 Die Zeitreihe stützt auf die Publikation der Schweizerischen Nationalbank „Renditen von Obligationen der Eidgenossenschaft – Kassazinssätze, 5 Jahre“ (http://www.snb.ch/ext/stats/akziwe/xls/de/akziwe_S1_Zins_M1.xls) ab. 4 Liquid Swiss Index Spread. 5/9 ID-Panagon: 003855599