Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/4: Änderung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und dem neuen Anhang 1 · 9 Seiten
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6. Auswirkungen
Die Festlegung des WACC ist einer der Hauptfaktoren, welche die Investitionsneigung der Netzbetreiber bestimmen. Nur eine korrekte Verwendung des WACC führt zu den richtigen Investitionssignalen und damit nicht zu volkswirtschaftlich unerwünschten Unter- oder Überinvestitionen. Die Überarbeitung stellt die Methodik auf eine gute finanzmarkttheoretische Basis. Um starke Schwankungen zu dämpfen, wurde eine neue Glättungsregel eingeführt. Diese Glättungsregel bewirkt eine nachhaltige Anpassung des WACC, was für die Investoren eine höhere Planungssicherheit und für die Konsumenten eine kleinere Preisunsicherheit garantiert. Der Vorteil der neuen Glättungsregel liegt an ihrer höheren Aktualität. Diese ist v.a. für Neuinvestitionen wichtig. Da der WACC durch die Aktualität getrieben ist, wird sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Zinsen die Anreizwirkung für Investitionen direkter umgesetzt und führt daher nicht zu volkswirtschaftlich unerwünschten Unter- oder Überinvestitionen an einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Auswirkungen der Festlegung des WACC zeigen sich erst langfristig. Es ergibt sich ein Zielkonflikt zwischen dem Ausbau der Infrastruktur und der effizienteren Nutzung der Infrastruktur. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, z. B. auf der Höchstspannungsebene, hat sich angesichts einiger Strom-Blackouts, die sich in den letzten Jahren in der Schweiz und in Europa ereignet haben, zu einem vorrangigen Ziel entwickelt. Die Arbeitsgruppe "Leitungen und Versorgungssicherheit" (AG LVS) wurde eingesetzt, um die strategisch wichtigen Ausbauvorhaben zu definieren.
6.1 Verhältnis zum europäischen Recht
Der WACC ist die vorwiegend verwendete Methodik zur Berechnung der Kapitalkosten im europäischen Umfeld. Der nach der neuen Methode hergeleitete WACC ist im europäischen Umfeld eher tief. Dies lässt sich teilweise durch die unterschiedlichen allgemeinen Zinsniveaus der einzelnen europäischen Länder erklären.
6.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Mit der Anpassung des WACC für 2011 gegenüber dem Vorjahresniveau (2010) um 0.1 Prozentpunkte nach unten gemäss der neuen Berechnung betragen die Kapitalkosten rund 20 Millionen Franken weniger pro Jahr.
Gegenüber der heutigen Berechnungsmethode sind es 2011 - ceteris paribus – bei der neuen Berechnungsmethode rund 50 Millionen Franken pro Jahr mehr.
Die langfristigen Auswirkungen der neuen Glättungsregel sollten dazu führen, dass Investitionssicherheit herrscht und die notwendigen Netzinvestitionen getätigt werden. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass durch die Glättungsregel langfristig auch die Stromkonsumenten profitieren werden, da Zinsausschläge nach oben ebenso klar vermindert werden wie Ausschläge gegen unten. Ausserdem führt die Versorgungssicherheit zu Vorteilen in der Zukunft.
6.3 Vollzugskosten
Die Vollzugskosten sind unerheblich, weil lediglich einmal pro Jahr eine Anpassung aufgrund einer vordefinierten Methode erfolgt.
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