Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 73 Seiten
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Während die Verrechnungssteuer ihre Sicherungsfunktion bei Zinsen auf inländischen Bankguthaben und inländischen Dividenden wirksam erfüllt, greift sie bei Zinsen auf Obligationen und Geldmarktpapieren, die von Schweizer Konzernen ausgegeben werden, kaum. Da die konzernexterne Finanzierung mit Anleihen weitgehend über ausländische Konzerngesellschaften im Ausland erfolgt, ist der Schuldner kein Inländer, so dass die Zinsen auf diesen Anleihen von der geltenden Verrechnungssteuer nicht erfasst werden. Soweit solche Obligationen von ausländischen Konzerngesellschaften schweizerischer Konzerne von steuerunehrlichen inländischen Anlegern gehalten werden, gehen der Schweiz dadurch Steuereinnahmen verloren.
Das Regulierungsziel spricht dafür, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die inländischen TBTF-Banken CoCos ohne Wettbewerbsnachteil aus der Schweiz heraus emittieren können. Dabei können die steuerlichen Massnahmen eng gefasst werden, so dass sie sich auf die CoCos beschränken, oder aber breiter ausgestaltet werden. Im zweiten Fall betreffen sie die Obligationen und Geldmarktpapiere oder sogar das gesamte bewegliche Vermögen und tragen zur Lösung der geschilderten Probleme des geltenden Steuerrechts bei.
1.4.4.3 Vorgeschlagene steuerliche Massnahmen
Die steuerlichen Massnahmen (vgl. Kapitel 2.3 und Kapitel 3.1) stellen einen Mittelweg dar und enthält mit dem Übergang zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer für Obligationen- und Geldmarktzinsen und der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital zwei Massnahmen, welche die steuerlichen Rahmenbedingungen nicht nur für die CoCos, sondern für den ganzen inländischen Bondmarkt verbessern. Demgegenüber beschränkt sich die Freistellung von der Emissionsabgabe auf Beteiligungsrechten auf jene, die aus der Wandlung der CoCos hervorgehen. Das Massnahmenpaket erreicht einen hohen Zielerreichungsgrad:
Ziel Zielerreichung
1 Regulierungsziel (Durchsetzung + CoCos können zu internationalen Konditionen platziert werden. der Regulierungsanforderung zur + Effektivität des Instrumentes optimal, da Emission im Inland Vermeidung systemischer Risiken nach inländischem Recht erfolgen kann. durch die FINMA)
2 Fiskalziel (Steuerertrag erhalten) Mindereinnahmen von netto5 CHF 190 Mio. durch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital darüber hinaus vielfältige Effekte, die zu Mehr- oder zu Mindereinnahmen führen können (vgl. Ziffer 3.1)
3 Gerechtigkeitsziel (Allgemeinheit = Die Sicherungsfunktion wird bei Obligationen und Geldmarkt- und Gleichmässigkeit der Besteue- papieren neu durch das Zahlstellenprinzip übernommen. Dierung sowie Besteuerung nach der ses besichert auch diesbezügliches Einkommen aus ausländiwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit schen Quellen bei inländischen Zahlstellen. Dadurch wird eine durch Sicherungsmassnahmen Lücke, welche ermöglicht, Steuern zu hinterziehen, geschlosgegen Steuerhinterziehung sen. Es besteht jedoch das Risiko, dass steuerunehrliche Ingewährleisten länder durch Verlegung der Zahlstelle ins Ausland, die Schweizer Verrechnungssteuer vermeiden und die Besteuerung des Zinseinkommens umgehen, indem sie dieses in der Einkommenssteuererklärung nicht deklarieren.
5 „Netto“ heisst in diesem Zusammenhang unter Abzug der Abgabe, welche der Bund auf seinen Emissionen an sich selber bezahlt.