Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 73 Seiten

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Die grössere Stabilität und das geringere Risikopotenzial von Bankkrisen werden die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz längerfristig wahrscheinlich erhöhen. Diese positiven, weil einkommens- und beschäftigungswirksamen Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft dürften allfällige negative kurzfristige Folgen der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen bei weitem aufwiegen. Mittelfristig wird sich die höhere Kapitalisierung der Banken positiv auf ihre Refinanzierungskosten auswirken, und dieser positive Effekt wird sich seinerseits auf gesamtwirtschaftlicher Ebene fortsetzen. Das geringere Interventionsrisiko zur Rettung systemrelevanter Banken weist zudem den Vorteil auf, dass es dazu beiträgt, für den Bund die Finanzierungskosten tief zu halten (benchmark). Schliesslich wird die teilweise Korrektur der durch den Moral hazard bewirkten Verzerrung eine effizientere Allokation der produktiven Ressourcen und damit eine Stärkung der Wertschöpfung durch die Wirtschaft ermöglichen.

Aus den regulatorischen Änderungen ergibt sich ein geringeres finanzielles Risiko für den Staat. Er muss im Krisenfall nicht mehr intervenieren. Eine staatliche Intervention zugunsten eines systemrelevanten Finanzinstituts könnte – je nach Art der Abwicklung – eine spürbare Erhöhung der Schuldenquote zur Folge haben. Ab einer gewissen Höhe dürften sich Staatsschulden negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken, vor allem wenn diese nicht für die Finanzierung von gesamtwirtschaftlich vorteilhaften Investitionsausgaben verwendet werden. Insgesamt ist mit einer höheren und stabileren Wertschöpfung zu rechnen. Dies kann sich durchaus positiv auf die Zahl der Arbeitsplätze in der Schweiz auswirken.

3.3.3 Auswirkungen der Risikoverteilung- und Organisationsvorschriften

3.3.3.1 Auswirkung der Verringerung von Interdependenzen innerhalb des Finanzsektors

Die bestehenden Interdependenzen zwischen den TBTF-Banken und den übrigen Schweizer Banken sollen durch die TBTF-Regelungen verringert werden. Damit sollen im Krisenfall potenzielle Ansteckungsrisiken vermindert und generell die Abhängigkeiten der Banken untereinander reduziert werden.

Im Rahmen des vorliegenden Gesetzesvorschlags müssen die TBTF-Banken ihr den übrigen Banken zur Verfügung gestelltes Leistungsangebot (Zahlungsverkehr, Devisentransaktionen, Wertschriftenabwicklung, u.a.) so organisieren, dass auch im Krisenfall der Zugang zu den systemrelevanten Funktionen für die übrigen Banken jederzeit gesichert ist. Das hohe Risiko der übrigen Banken, das aus der bestehenden Abhängigkeit von diesen Dienstleistungen resultiert, wird dadurch entscheidend vermindert.

Darüber hinaus sind die TBTF-Banken gehalten, aufgrund der strengeren Diversifikationsvorschriften ihre eigenen Klumpenrisiken zu reduzieren: Durch eine zusätzliche Beschränkung der gegenseitigen finanziellen und operativen Abhängigkeiten der systemrelevanten Banken gegenüber allen Banken, aber auch der nichtsystemrelevanten Banken gegenüber den systemrelevanten Banken soll die Ansteckungsgefahr („Contagion“) reduziert werden. Damit soll die Insolvenz einer einzelnen Bank zu einer geringeren Insolvenzwahrscheinlichkeit bei den übrigen Banken führen. Eine Reduktion dieser Abhängigkeiten reduziert somit auch die Systemrelevanz von Banken. Durch die Anpassung, aber auch durch den Verlust von Grössenvorteilen, entstehen betriebliche Mehrkosten.