Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 73 Seiten
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3.3.3.3 Auswirkungen der Anpassung der Organisation durch eine Trennung / Abspaltung von systemrelevanten Funktionen
Eine mögliche Trennung im Krisenfall der für die Volkswirtschaft systemrelevanten Funktionen von den übrigen Bankfunktionen (Restbank) muss keine signifikanten Auswirkungen auf das heutige Geschäftsmodell der Banken haben. Die Bank muss sich zunächst so organisieren, dass die im Notfall zu isolierenden Funktionen unverändert gesichert sind. Es ist zu unterscheiden, ob es sich bei den systemrelevanten Funktionen um für den Bankbetrieb notwendige bankinterne Service-Leistungen handelt oder ob die systemrelevanten Funktionen den Markt betreffen (Zahlungsverkehr, inländische Kreditvergabe). Die Sicherstellung der systemrelevanten bankinternen Funktionen, zum Beispiel IT-Leistungen, sollte bereits heute Bestandteil einer effektiven Notfallplanung sein. Sofern diese internen Leistungen bisher zentralisiert für den gesamten Konzern bereitgestellt werden, sind Vorbereitungen notwendig, um im Notfall die Leistungen für die in einer Brückenbank isoliert fortzuführenden systemrelevanten Funktionen zu sichern. Bei einem hohen Zentralisierungsgrad kann es im Extremfall erforderlich werden, dass für einzelne systemrelevante Funktionen die notwendige Infrastruktur vollkommen autonom bereitgestellt werden muss. Dadurch können ausnahmsweise nicht unerhebliche Kosten entstehen, da bisherige Grössenvorteile verloren gehen.
Um die Funktionsfähigkeit der systemrelevanten Leistungen auch im Krisenfall zu gewährleisten, können Auslagerungen von Bankfunktionen nur in zuverlässige und krisenfeste Rechtsgebiete stattfinden. Hierbei muss aus regulatorischer Sicht sichergestellt sein, dass im Krisenfall allfällige Massnahmen nicht aufgrund von fehlenden Umsetzungsmöglichkeiten oder durch Anfechtungspotenzial in den betroffenen Rechtsgebieten blockiert werden.
3.3.3.4 Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Wertschöpfung
Den ausgeführten tendenziell höheren Kosten zur Umsetzung der Risikoverteilungs- und Organisationsmassnahmen für die TBTF-Banken steht ein volkswirtschaftlicher Nutzen aus einer Reduktion der Marktverzerrungen und der Erhöhung der Systemstabilität gegenüber.
National
Die Neuregelungen beeinflussen den Wettbewerb zwischen den beiden TBTF-Banken und den übrigen Banken. Einerseits ist zu erwarten, dass sich der Finanzierungsvorteil der TBTF-Banken gegenüber den übrigen, nicht von einer Staatsgarantie profitierenden Instituten, durch den Wegfall der faktischen Staatsgarantie verringern wird. Dadurch wird die bestehende Wettbewerbsverzerrung vermindert und die Innovationskraft erhöht. Die Konsumenten könnten daher von einem besseren und breiteren Leistungs- und Produktangebot profitieren. Bei einem funktionierenden Wettbewerb können die Konsumenten zudem erwarten, dass die durch Innovations- und Effizienzsteigerungen erreichten Kostenvorteile an sie weitergegeben werden.
Weiter könnte das Interesse der kleineren Banken, ihre Abhängigkeit von den TBTF-Banken bei bestimmten Bankdienstleistungen zu verringern, dazu führen, dass sich in der Schweiz für diese Angebote neue Anbieter etablieren. Dies würde die bestehenden Anbieter zur Effizienz anhalten. Insgesamt dürfte der Schweizer Finanzmarkt von dem Abbau der Wettbewerbsverzerrungen und von einem besseren Leistungsangebot sowie einer höheren Innovationskraft und Effizienz profitieren.