Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/67: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) · 13 Seiten

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Anhörung Änderung VBO Seite 7

Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen

Der VSE ist der Ansicht, dass die Begründung für den Beschwerdeentzug von Pro Campagna nicht im gewünschten Ausmass transparent sei. Die Organisation geht jedoch davon aus, dass Pro Campagna ein einlässlich begründeter Entscheid zugestellt worden sei.

Die übrigen Verbände haben keine Einwände oder Bemerkungen.

4.7. Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Namensänderungen

Der Schweizer Vogelschutz/BirdLife Schweiz macht darauf aufmerksam, dass BirdLife im Anhang VBO mit einem grossen L und ohne Abstand zum Wort Bird geschrieben werden sollte.

Die VLP wünscht, dass der Name der Organisation in der VBO vollständig mit VLP-ASPAN erscheine und nicht nur mit VLP. Die Änderung des Namens sei 2008 offiziell im Rahmen einer Statutenänderung beschlossen worden.

5. Weitere Bemerkungen und Anträge

ASTAG und strasseschweiz fordern, dass auch dem Verein Alpen-Initiative das Beschwerderecht zu entziehen sei. Bei dieser Organisation handle es sich nicht um eine gesamtschweizerische Organisation. Dies sei jedoch eine wesentliche Voraussetzung zur Erlangung bzw. Beibehaltung des Beschwerderechts. Der Alpen-Initiative würde mit der weiteren Gewährung des Verbandsbeschwerderechts die Möglichkeit geboten, ausserhalb des Gebietes, in dem die Organisation nach den Statuten einen Auftrag habe, wichtige Bauten zu verzögern oder zu verhindern.

Economiesuisse ist der Ansicht, dass die Organisation VLP-ASPAN kaum als echt private Umweltorganisation qualifiziert werden könne. Die Doppelspurigkeit zu ordentlichen behördlichen Eingriffsmitteln sei offensichtlich. Aus staatspolitischen Gründen sei deshalb die Weiterführung der Beschwerdeberechtigung nicht gerechtfertigt.

Economiesuisse bringt weiter vor, dass das UVEK auch die Beschwerdeberechtigung von WWF Schweiz und Mountain Wilderness näher hätte prüfen müssen, anerkennt aber, dass deren Beschwerdeberechtigung insgesamt nicht in Frage gestellt sei.

ASTAG und strasseschweiz fordern, dass auch Verbände des motorisierten Strassenverkehrs für gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessen mit entsprechenden Rechtsmitteln ausgestattet werden. Dies deshalb, weil der private Strassenverkehr ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Wohlfahrt in der Schweiz sei.

Verschiedene Vernehmlasser (SVP, ASTAG, Aqua Nostra) weisen darauf hin, dass die Nachhaltigkeit nicht nur die Umweltinteressen betreffe sondern auch diejenigen der Wirtschaft und der Gesellschaft.