Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/7: Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes · 6 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Entwurf vom 10. Februar 2010 (Anhörung)
Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes
(RTVG) und der Radio- und
Fernsehverordnung (RTVV)
Erläuternder Bericht
1 Einleitung
Am 22. Juni 2007 reichte Frau Ständerätin Sommaruga eine Motion ein, mit der der Bundesrat beauftragt werden sollte, "die proprietäre Verschlüsselung von freien Fernsehkanälen im
Grundangebot bei der digitalen Verbreitung in Kabelnetzen zu verbieten oder, wenn eine
Verschlüsselung angewandt wird, einen offenen Standard des Betriebssystems für alle Hardware-Anbieter einzuführen". Der Bundesrat beantragte in seiner Antwort vom 12. September 2007 die Ablehnung der Motion. Im Ständerat wurde die Motion am 4. Oktober 2007 angenommen. Danach war die Motion während knapp zwei Jahren Thema in den parlamentarischen Debatten und den sie vorbereitenden Kommissionen. Am 11. Juni 2009 stimmte der Ständerat schliesslich der von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) abgeänderten Motion Sommaruga (nachfolgend Kommissionsmotion) zu und überwies diese an den Bundesrat1.
Die Kommissionsmotion verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden sollen,
entweder um die Verschlüsselung von freien Fernsehkanälen im Grundangebot bei der digitalen Verbreitung in Kabelnetzen verbieten zu können oder - bei Anwendung einer Verschlüsselung - um sicherzustellen, dass die Konsumenten und Konsumentinnen zu angemessenen Bedingungen Empfangsgeräte ihrer Wahl einsetzen können. Dabei ist zu beachten, dass das Anbieten von Fernsehprogrammen über IPTV (Internet Protocol Television) nicht unnötig erschwert wird und Verzerrungen im Wettbewerb zwischen verschiedenen Technologien möglichst vermieden werden.
Bereits bei den parlamentarischen Beratungen wurde darauf hingewiesen, dass die neu formulierten Zielsetzungen, die bei der Umsetzung der Kommissionsmotion berücksichtigt werden müssen (möglichst keine Wettbewerbsverzerrungen und kein unnötiges Erschweren der IP-Technologie) zueinander in einem Spannungsverhältnis stünden und demzufolge Kompromisse gesucht werden müssten2: Es gehe quasi darum, die Quadratur des Zirkels zu finden3.
1Zum gesamten Verfahren bis zur Annahme der Motion vgl. Curia Vista Geschäftsdatenbank des Parlaments (www.parlament.ch), Geschäftsnummer 07.3484.
2Bundesrat Leuenberger in Amtliches Bulletin des Ständerates 2009 (AB 2009 S 672 f.).