Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/7: Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes · 5 Seiten

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Freie Wahl der Set-Top-Box

Art. 56a Abs. 3 RTVV (Zugang zu digital aufbereiteten und über Leitungen verbreiteten Fernsehprogrammen)

Gemäss dem Entwurf kann das UVEK weitere Einzelheiten des Zugangsberechtigungssystems regeln. Es kann insbesondere technische Standards für anwendbar erklären oder weitere Möglichkeiten zulassen, die eine freie Wahl der Empfangsgeräte ermöglichen.

SKS, FRC, acsi und Arbus bezeichnen die Delegationsnorm als wünschenswert bzw. notwendig, während sie von Cablecom, Swisscable, Finecom, Orange und Teleclub als überflüssig erachtet wird.

Swisscom, asut und economiesuisse sprechen sich gegen diese Regelung aus, da sie zu Rechtsunsicherheiten führen könnte. Ähnlich argumentiert der sgv und fordert eine Einschränkung der Delegation ans UVEK.

Art. 56b Abs. 1 RTVV (Grundangebot digital aufbereiteter Fernsehprogramme)

Gemäss Entwurf umfasst das Grundangebot digital aufbereiteter Fernsehprogramme die Programme des preisgünstigsten Angebots, das die Fernmeldedienstanbieterin mit ihrem eigenen Empfangsgerät anbietet, mindestens aber 50 Programme.

SKS, FRC, acsi, VSRT, MV, HEV, GastroSuisse und hotelleriesuisse sprechen sich für eine Erweiterung des Grundangebots auf rund 100 Programme aus. Arbus erachtet 75 Grundprogramme als sinnvoll.

Gemäss GastroSuisse und hotelleriesuisse sollten auch relevante HD-Programme (z.B. HD-Suisse) im Grundangebot enthalten sein.

3 Plus fordert, dass alle frei empfangbaren Programme von schweizerischen Veranstaltern vom Grundangebot erfasst werden.

Cablecom, Swisscable, asut, Finecom, Orange, sgv und Migros bemängeln, dass die Must-Carry-Programme nicht ausdrücklich im Verordnungstext erwähnt werden. Cablecom, Swisscable, asut,

Finecom, und Orange machen zudem geltend, die Bestimmung führe zu einer Erweiterung des Must-Carry-Angebots.

Swisscable, Cablecom und Finecom verlangen schliesslich die Streichung der Regelung.

Art. 56b Abs. 2 RTVV (Grundangebot digital aufbereiteter Fernsehprogramme)

Die Regelung sieht vor, dass eine Fernmeldedienstanbieterin das Grundangebot mit Zugangsberechtigungssystem höchstens zum gleichen Preis anbietet wie das preisgünstigste Angebot mit dem von ihr angebotenen Empfangsgerät.

Die Regelung wird von mehreren Teilnehmenden begrüsst (SKS, FRC, acsi, Konsumentenforum,

Arbus, Migros).

Konsumentenforum, EKK und Migros unterstützen ein Verbot von Aktionen, Rabatten etc. der Fernmeldedienstanbieterinnen für ihr eigenes Empfangsgerät.

SKS, FRC, acsi und VSRT verlangen, dass das Zugangsberechtigungssystem deutlich günstiger sein muss als die proprietäre Set-Top-Box.

Swisscable, Cablecom und Finecom verlangen die Streichung der Regelung.