Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/82: Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen · 11 Seiten
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Ablehnung:
AG, AI, AR, BL, FR, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH,
FDP, CVP, SVP, Verband der Schweizer Unternehmen, Schweizerischer Gewerbeverband,
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Schweizerischer Bauernverband.
Verzicht auf Stellungnahme:
GL, SH, Schweizerischer Arbeitgeberverband.
5 Argumente der Anhörungsteilnehmenden
5.1 Kantone
Diejenigen Kantone, die sich für die Vorlage ausgesprochen haben (BS, GE, GR, TI), begrüssen einerseits die Umweltzonen im Sinne einer Übergangslösung als wichtige Ergänzung zu den Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge, weil sie so Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoss von Innenstädten fernhalten können, und andererseits weil damit den Kantonen ein Instrument in die Hand gegeben wird, nach eigenen Bedürfnissen und politischen Möglichkeiten zusätzliche Massnahmen zur Emissionsreduktion zu beschliessen. Bei geeigneter Ausgestaltung stellten sie eine effiziente Massnahme dar, um die Luftqualität erheblich zu verbessern. Verwiesen wird auch auf verschiedene Studien, welche die positive Wirkung von Umweltzonen auf die Luftqualität belegen.
Zwei Kantone, die sich im Grundsatz für die Vorlage aussprechen (BE, JU), machen auf verschiedene Problematiken aufmerksam. So wird angeführt, dass auch mit Umweltzonen nur eine geringe Wirkung auf das Verkehrsaufkommen zu erwarten sei oder dass es nicht sehr wahrscheinlich sei, dass sie in kleineren Städten die Lage der Bevölkerung in Bezug auf die Schadstoffbelastung auch nur in geringem Mass verbessern könnten. Es wird auch auf den zu erwartenden erheblichen administrativen Aufwand hingewiesen, namentlich auf die Zunahme der Anforderungen an die Zulassungsstellen.
Die bei den Kantonen mehrheitlich ablehnende Haltung gründet sich auf verschiedene Argumentationen, von denen die wichtigsten kurz dargestellt werden.
Mehrere Kantone stellen die Wirksamkeit von Umweltzonen für eine Verbesserung der Luftqualität in Frage. Dabei wird auf ausländische Modelle verwiesen, deren Wirksamkeit umstritten sei sowie auf wissenschaftliche Untersuchungen, welche keine signifikante Verbesserung der Luftqualität belegen könnten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die engmaschige Siedlungsstruktur der Schweiz verwiesen, die für die Einrichtung von Umweltzonen wenig geeignet sei, oder darauf, dass die Luftqualität in grossem Ausmass durch Luftschadstoff-Verfrachtungen beeinträchtigt werde. Ein zentrales Argument bei den Kantonen ist das Missverhältnis zwischen dem Aufwand (Kosten für Errichtung, Ausgabe der Vignetten, Kontrollen) und der begrenzten Wirkung von Umweltzonen. Weiter wird geltend gemacht, die Wirksamkeit sei im Verhältnis zu den Nachteilen eher klein, Umweltzonen seien nicht nachhaltig und nur eine kurzfristige Symptombekämpfung, sie seien unverhältnismässig und untauglich sowie weder geeignet noch erforderlich. Schliesslich wird darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen rechtlichen Grundlagen sowohl einen intensiven Eingriff in die persönliche Freiheit darstellten als auch die Wirtschaftsfreiheit tangierten, wozu aber weder in der Bundesverfassung noch in einem Bundesgesetz eine Grundlage vorhanden sei.
5.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Begrüsst wurde die Vorlage von der SP, den Grünen und der CSP. Abgelehnt wurde sie von der CVP, der FDP und der SVP.
In den befürwortenden Stellungnahmen werden die Umweltzonen als wichtiges Instrument zur Reduktion der Luftschadstoffe, insbesondere des Feinstaubs, aber auch zur Lärmreduktion betrachtet. Hingewiesen wird aber auch darauf, dass Umweltzonen lokal zwar zu einer Entlastung beitragen können, aber als isolierte Massnahmen zu wenig bewirken. Darüber hinaus brauche es ergänzend weitere Massnahmen (z. B. Förderung des Langsamverkehrs,