Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/82: Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen · 11 Seiten
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Umsetzung der Agglomerationsprojekte, Förderung des öffentlichen Verkehrs, Flottenerneuerung beim motorisierten Verkehr, Raumplanung).
Die ablehnenden Stellungnahmen erwähnen namentlich, dass schweizweit keine einheitliche Anwendung zu erwarten sei (gewisse Fahrzeuge haben in gewissen Städten Zugang, in anderen nicht). Auch könnten die im Ausland gewonnen Erkenntnisse, wo Umweltzonen vorwiegend in Grossstädten eingerichtet worden seien, nicht ungeprüft auf Schweizer Städte übertragen werden. Hier sei die Wirksamkeit zu gering, der Eingriff in den Verkehr zu massiv, die Verwaltung zu aufwändig und die Strafen zu drastisch. Insbesondere für das Gewerbe und die KMUs würde die bürokratische Last vergrössert; auch würden sie zu stark eingeschränkt, da sie oft auf den Gebrauch von Motorfahrzeugen angewiesen seien. Schliesslich sei die Einführung von Umweltzonen mit den entsprechenden Vignetten ein Frontalangriff auf den Individualverkehr, das Gewerbe und den Tourismus.
5.3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft
Von den sechs Dachverbänden, die sich vernehmen liessen, haben sich vier gegen das Vorhaben ausgesprochen, einer ist mit Vorbehalten dafür und einer hat auf eine Stellungnahme verzichtet.
Auch die Dachverbände sprechen die fehlende Verhältnismässigkeit an: der zu erwartende Nutzen stehe im Vergleich zu den vorgeschlagenen Verboten in keinem angemessenen Verhältnis. Es wird auch auf ausländische Studien verwiesen (Deutschland), wonach die erwartete Verbesserung der Luftqualität durch die Einführung von Umweltzonen nicht eingetreten und der Nutzen nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei. Bemängelt werden auch die zusätzliche administrative und finanzielle Belastung des Gewerbes (z. B. Anschaffung neuer Fahrzeuge) sowie der administrative Aufwand bei den Behörden. Zudem wird auf die negativen Auswirkungen auf den Tourismus (Hotellerie, Gastronomie, Gewerbe) hingewiesen. Schliesslich wird die gesetzliche Grundlage in Frage gestellt.
5.4 Weitere Organisationen
Bei den weiteren Organisationen als die in Ziffer 4 genannten überschneiden sich die Ergebnisse. Von den insgesamt 194 beim UVEK beziehungsweise beim ASTRA eingegangenen Stellungnahmen sprechen sich 14 explizit für die Vorlage aus und 59 lehnen sie explizit ab. 16 Organisationen lehnen die Vorlage ebenfalls ab, wollen aber für den Fall, dass sie in Kraft gesetzt wird, eine Ausnahmeregelung für Veteranenfahrzeuge statuiert haben. Danach sollen auch diese Motorfahrzeuge die Umweltzonen befahren dürfen. Denselben Antrag stellen 111 weitere Organisationen, die sich weder für noch gegen die Vorlage aussprechen. 2 Organisationen verzichten ausdrücklich auf eine Stellungnahme und 8 Organisationen haben zwar eine Antwort eingereicht, jedoch nicht explizit zur Vorlage Stellung genommen.
Gemäss den befürwortenden Stellung Nehmenden bieten Umweltzonen die Möglichkeit, gleichzeitig verschiedene Lufverschmutzungsfaktoren zu beeinflussen und die Lärmbelastung zu bekämpfen. Die Massnahme sei in den Agglomerationen sehr wirkungsvoll. Weiter sei die Einrichtung von Umweltzonen eine effiziente und geeignete Massnahme zur Verbesserung der Luftqualität in stark besiedelten Gebieten. Ausserdem dienten Umweltzonen der Schaffung von wohnlichen Siedlungen und dem Schutz vor schädlichen und lästigen Auswirkungen.
Die Organisationen, die sich gegen die Vorlage aussprechen, weisen insbesondere auf den nach ihrer Auffassung nicht nachgewiesenen Nutzen von Umweltzonen und das Missverhältnis zwischen Aufwand und Wirkung hin, auch was die Kontrolltätigkeit durch die Polizei angeht. Einige Stellung Nehmende sehen in der Vorlage einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, namentlich der Gewerbetreibenden in Stadtzentren sowie negative Auswirkungen auf den Tourismus.
Weiter wird geltend gemacht, dass die Massnahme unverhältnismässig sei, da sich die Fahrzeugflotte und damit die Luftbelastung durch den Strassenverkehr stark verändert habe, so dass mit Umweltzonen kaum mehr eine Verbesserung erreicht werden könne, dass die Spitzenbelastungen durch Feinstaub oder Ozon in Städten jeweils primär mit der besonde-