Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/82: Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen · 11 Seiten

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ren meteorologischen Situation beziehungsweise mit den klimatischen Bedingungen (Inversionslagen, Luftschadstoff-Verfrachtungen) und nicht mit der Verkehrsdichte zusammenhingen sowie dass in den kleinräumigen Schweizer Städten die Luftqualität nicht verbessert werde. Andere Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität seien wirkungsvoller, zum Beispiel verschärfte Grenzwerte für Abgase und Lärm bei der Neuzulassung, Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen, Kanalisierung des Verkehrs.

5.5 Private

Von den rund 3'500 Eingaben privater Personen werden von je rund der Hälfte eine Ausnahme für Veteranenfahrzeuge und eine für Motorräder gefordert. Die Ausnahme für Veteranenfahrzeuge wird damit begründet, dass diese einen verhältnismässig kleinen Betrag an die Gesamtbelastung der Umwelt leisten würden, ihre Kilometerzahl pro Jahr begrenzt sei und Deutschland auch eine Ausnahmeregelung für Veteranenfahrzeuge eingeführt habe. Diejenigen Personen, die eine Ausnahmeregelung für Motorräder fordern, begründen diesen im Wesentlichen damit, dass die Motorräder weniger als 1 % der Emissionen ausmachten, die Anzahl der Motorräder in den Umweltzonen verschwindend klein sei, der geringe Benzinverbrauch im Stadtverkehr weniger Schadstoffausstoss verursache und Deutschland auch eine Ausnahmeregelung für Motorräder kenne. Schliesslich sei die Massnahme unverhältnismässig, der administrative Aufwand und der Nutzen stünden in keinem Verhältnis und es entstünde eine Ungleichbehandlung.