Vorlage
Vernehmlassung 2010/84: Revision der Ausführungserlasse im Zusammenhang mit der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Entwurf Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die Arbeitszeitorganisation im gewerbsmässigen Luftverkehr mit Flugzeugen (Flug- und Dienstzeitenverordnung)
Änderung vom …
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK),
gestützt auf Artikel 57 Absatz 1 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19481, in Ausführung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 in der für die Schweiz jeweils verbindlichen Fassung gemäss Ziffer 3 des Anhangs zum Abkommen vom
21. Juni 19992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (Luftverkehrsabkommen),
verordnet:
I
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zum internationalen
Recht
1 Diese Verordnung regelt diejenigen Aspekte der Flug- und Dienstzeiten für Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, die gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 auf einzelstaatlicher Ebene geregelt werden können.
2 Sie gilt für Flugbetriebsunternehmen mit Sitz in der Schweiz, die eine Bewilligung für die gewerbsmässige Beförderung von Personen oder Gütern haben müssen.
3 Subpart Q der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 und die vorliegende Verordnung gelten für sämtliche Flüge dieser Unternehmen, einschliesslich der als privat zu qualifizierenden Flüge.
II
Diese Änderung tritt am … in Kraft.
1 SR 748.0
2 SR 0.748.127.192.68. Die für die Schweiz jeweils verbindliche Fassung ist im Anhang zu diesem Abkommen genannt und kann beim BAZL eingesehen oder bezogen werden. Adresse: Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (www.bazl.admin.ch).