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Vernehmlassung 2010/84: Revision der Ausführungserlasse im Zusammenhang mit der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes · 5 Seiten
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Entwurf Verordnung über die Luftfahrt (Luftfahrtverordnung, LFV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Luftfahrtverordnung vom 14. November 19731 wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 75
5 Verkehr, Betrieb und Unterhalt
51 Verkehrs- und Betriebsregeln
Art. 75 Verkehrsregeln
Das UVEK erlässt Verkehrsregeln für die Benutzung des schweizerischen Luftraums.
Art. 76 Betriebsregeln
1 Das UVEK erlässt im Rahmen der internationalen rechtlichen Normen und soweit sachlich angezeigt Empfehlungen, ausführende und ergänzende Betriebsregeln für Schweizer Halter und Flugbetriebsunternehmen mit Geltung im In- und Ausland.
2 Von den Betriebsregeln darf ausserhalb des Schweizer Luftraums abgewichen werden, wenn ausländisches Recht dies zwingend verlangt.