Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/101: Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3-6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer) · 40 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

I. Einleitung

Am 28. November 2010 haben Volk und Stände die Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» angenommen. Ein direkter Gegenentwurf wurde abgelehnt. Damit wurde Artikel 121 der Bundesverfassung (BV)3 um die Absätze 3–6 ergänzt, wonach Ausländerinnen und Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren. Die verurteilten Personen sind zudem mit einem Einreiseverbot von 5–15 Jahren zu belegen. Gemäss den Übergangsbestimmungen hat der Gesetzgeber innert fünf Jahren seit Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen die in Artikel 121 Absatz 3 BV erwähnten Straftatbestände zu definieren und zu ergänzen und Strafbestimmungen gegen Personen zu erlassen, die das Einreiseverbot missachten.

Mit Verfügung vom 22. Dezember 2010 setzte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) eine Arbeitsgruppe aus externen Fachleuten und Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ein, welche vier Vorschläge zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesstufe erarbeitete und die rechtlichen Auswirkungen dieser Vorschläge aufzeigte.

Basierend auf den Vorschlägen der Arbeitsgruppe erarbeitete das EJPD zwei Vorentwürfe (Variante 1 und 2) für die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen4 sowie einen erläuternden Bericht5.

Am 23. Mai 2012 beauftragte der Bundesrat das EJPD, ein Vernehmlassungsverfahren über den Bericht und die Vorentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer; Art. 121 Abs. 3–6 BV) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis am 30. September 2012.

Es sind 85 Stellungnahmen6 eingegangen. Von den 127 zur Stellungnahme eingeladenen Adressaten sind 74 Antworten eingegangen, worunter 6 ausdrückliche Verzichte auf eine inhaltliche Vernehmlassung. 11 Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen7 (nachfolgend Teilnehmende) haben von sich aus die Möglichkeit wahrgenommen, sich am Vernehmlassungsverfahren zu beteiligen.

Beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht handelt es sich um eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Berücksichtigt sind insbesondere die Stellungnahmen zu den meisterwähnten Kritikpunkten. Zu den detaillierten Begründungen und zu verschiedenen ebenfalls wichtigen Einzelmeinungen muss auf die Originalstellungnahmen verwiesen werden.

3 4 http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/kriminalitaet/gesetzgebung/ausschaffung/vorentwvariante1-d.pdf und http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/kriminalitaet/gesetzgebung/ausschaffung/vorentwvariante2-d.pdf. 5 http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/kriminalitaet/gesetzgebung/ausschaffung/vn-ber-d.pdf. 6 Es haben 25 Kantone, 9 politische Parteien, 2 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden und Städte, 6 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, die Bundesanwaltschaft,

40 interessierte Organisationen und Institutionen sowie 2 Privatpersonen Stellung genommen. 7 SVP GR, SVP ZG, ABZ, EKM, fpv, NKS, Secondas, SKS, VFG, Christian Meier, Felix Wolffers.