Vorlage Variante 1

Vernehmlassung 2011/101: Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3-6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer) · 11 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3–6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer)

Vorentwurf (Variante 1)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

1

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … ,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Strafgesetzbuch2

Art. 66a (neu)

1

1a. Das Gericht verweist den Ausländer, der wegen einer der folgenden Landesverw Straftaten zu einer Strafe verurteilt wird, für 5 bis 15 Jahre des eisung. a. Landes:

Voraussetzu a. vorsätzliche Tötung (Art. 111), Mord (Art. 112) Totschlag ngen (Art. 113), Raub (Art. 140), Menschenhandel (Art. 182),

Vergewaltigung (Art. 190) oder ein anderes Verbrechen gegen Leib und Leben, gegen das Vermögen, gegen die Freiheit, gegen die sexuelle Integrität oder ein gemeingefährliches Verbrechen, sofern diese Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr oder mit einer Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe oder mehr bedroht sind;

b. Diebstahl (Art. 139) in Verbindung mit Hausfriedensbruch (Art. 186);

c. Betrug (Art. 146 Abs. 1) im Bereich einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, missbräuchlicher Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1);

d. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 des

SR ..........

1BBl

2 SR 311.0

2012–......