Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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Es gibt auch Zwischenformen. Dazu gehören autonome Einrichtungen, die gewisse Risiken durch einen Versicherungsvertrag „Excess-of-Loss“24 oder „Stop-Loss“25 absichern lassen, und teilautonome Vorsorgeeinrichtungen, die nur die Risiken Tod und Invalidität und eventuell auch die Langlebigkeit26 rückversichern. Auch diese Modelle sind im Folgenden graphisch dargestellt: Autonome Vorsorgeeinrichtung mit Excess-of-Loss oder Stop-Loss-Versicherung

Teilautonome Vorsorgeeinrichtung

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Verbreitung der einzelnen Arten von Risikodeckung in der Schweiz:

20042009

VE Versicherte Rentner VE Versicherte Rentner Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl

Reg. VE Autonom 906 1 631 646 622 468 852 2 143 793 729 651 Teilautonom 1 090 508 177 58 549 941 539 430 71 326 Kollektiv 311 958 452 136 446 157 860 941 135 535 Nicht Autonom 114 26 962 14 030 96 25 741 11 127 reg. VE Teilautonom 255 16 341 1 410 217 19 579 1 521 Kollektiv 160 67 336 6 824 63 51 473 5 990

Spar- 99 4 637 73 25 2 38338

einrichtung Total 2 935 3 213 551 839 800 2 351 3 643 340 955 188

24 Die Excess of Loss-Rückversicherung deckt sehr kostenintensive Einzelereignisse ab. Die Vorsorgeeinrichtung trägt einen Teil des Risikos (Selbstbehalt), während der Rest von der Excess of Loss-Rückversicherung übernommen wird.

25 Die Stop Loss-Rückversicherung deckt das Risiko einer Häufung von vielen Schadensfällen innerhalb einer bestimmten Periode ab. Die Vorsorgeeinrichtung übernimmt dabei einen fest definierten Selbstbehalt, darüber hinausgehende Leistungen trägt die Stop Loss-Versicherung.

26 Das Risiko „Langlebigkeit“ besteht darin, dass die Lebenserwartung einen bei den Berechnungen der Vorsorgeeinrichtung angenommenen Wert übersteigen kann.