Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 151Fedlex · Erläuternder Bericht
Die nachfolgende Graphik zeigt die Kostenstruktur der Aufgaben bei Unternehmen:
13% 1. Meldung Ereignis an
Vorsorgeeinrichtungen
29% 2. Überprüfen der BVG-Lösung
16% und Vorsorgepläne
3. Sonst. Verkehr mit
Vorsorgeeinrichtungen
4.Information und Beratung
16% Arbeitnehmer
26%
5. BVG spezifische Aufgaben
13.1.3.3.2 Kosten für die Erledigung von Ereignissen bei Unternehmen
Im Rahmen dieser fünf Verwaltungsaufgaben wurden dieselben 14 Ereignisse wie bei den Vorsorgeeinrichtungen untersucht. Diese Ereignisse bilden eine Teilmenge aller Verwaltungsaufgaben und kosten die Unternehmen rund 70 Mio. Franken.
Interessant ist, dass vier Ereignisse, nämlich Lohnänderungen, Ein- und Austritte und Einkauf von Leistungen, rund 95% der Verwaltungskosten ausmachen.
Laut Studie beläuft sich der Verwaltungsaufwand für Lohnmutationen auf rund 47 Mio. Franken, für Ein- und Austritte auf rund 21 Mio. Franken und für den Einkauf von Leistungen auf rund 2 Mio. Franken jährlich. Der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung von Scheidungen (0.6 Mio.), von Invaliditätsfällen (0.4 Mio.), von Todesfällen (0.3 Mio.), von Kapitalbezügen infolge Pensionierung (0.6 Mio.) und von Wohneigentumsförderung WEF (0.2 Mio.) fallen wenig ins Gewicht.
13.1.3.4 Rechtliche Handlungspflichten
Die Analyse von 19 Rechtserlassen hat gezeigt, dass insgesamt rund 1‘800 Rechtsnormen mit mehr als 640 Handlungspflichten für Vorsorgeeinrichtungen, Unternehmen und andere Akteure im Bereich der beruflichen Vorsorge bestehen. Werden diese mit den Ereignissen und Aufgaben verknüpft, resultiert eine ausserordentlich hohe Anzahl von Beziehungen zwischen Rechtsnormen bzw. Handlungspflichten einerseits und den einzelnen Ereignissen und Aufgaben andererseits. Dabei zeigt sich, dass der notwendige Verwaltungsaufwand für jede Aufgabe und für jedes Ereignis durch eine mehr oder weniger grosse Zahl von Rechtsnormen bestimmt wird. Viele Gesetzesartikel begründen umgekehrt auch Handlungspflichten, die mehrere Aufgaben und Ereignisse betreffen.
Die Höhe des Verwaltungsaufwandes, der mit der Bearbeitung einer Aufgabe oder der Verarbeitung eines Ereignisses verbunden ist, korreliert nicht mit der Anzahl der hinter den Aufgaben und Ereignissen stehenden rechtlichen Handlungspflichten. Wenn die Bearbeitung einer Aufgabe hohe Kosten verursacht, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass diese durch eine Vielzahl von Handlungspflichten verursacht werden. Umgekehrt steht hinter Aufgaben und Ereignissen mit weniger hohem Verwaltungsaufwand teilweise auch eine grosse Zahl von Handlungspflichten.
Dasjenige Ereignis, das bei den Vorsorgeeinrichtungen und den Unternehmen kumuliert den mit Abstand grössten Verwaltungsaufwand verursacht, nämlich die Verarbeitung von Änderungen des Lohns und/oder des Beschäftigungsrades (rund 130 Mio.), wird nur gerade durch zwei rechtliche Handlungspflichten bestimmt. Es sind dies
die Pflicht zur Abrechnung wie im Freizügigkeitsfall (Art. 20 Abs. 1 FZG),