Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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 die Meldepflicht der Unternehmen an die Vorsorgeeinrichtung (BVV2 Art. 10 Abs. 1

und FZV Art. 1 Abs. 1).

Die entsprechenden Tätigkeiten sind Bestandteil der Aufgaben „Daten- und individuelle Kontenführung“ und „Informationen und Auskünfte an Versicherte...“ von Vorsorgeeinrichtungen bzw. „Meldung von Ereignissen ...“ von Unternehmen. Die hohen Kosten für die Verarbeitung von Lohn- und/oder Beschäftigungsgrad-Änderungen sind damit nicht auf eine grosse Zahl von gesetzlichen Pflichten zurückzuführen, sondern auf die hohe Anzahl beziehungsweise die Häufigkeit dieser Ereignisse, welche Vorsorgeeinrichtungen und Unternehmen zu bearbeiten haben.

Hingegen steht hinter der kostenintensivsten Aufgabe der Vorsorgeeinrichtungen „Daten- und individuelle Kontenführung“ (jährlich 260 Mio. Franken) die grosse Zahl von 57 einzelnen Handlungspflichten.

Diese beiden Beispiele zeigen, dass sowohl eine kleine wie auch eine grosse Anzahl von Handlungspflichten viel Aufwand und somit auch hohe Kosten verursachen können.

Auch für die verhältnismässig kostengünstige Verarbeitung aller WEF- oder Invaliditätsfälle besteht je eine hohe Zahl von rechtlichen Handlungspflichten, nämlich 18 bzw. 16. Laut Autoren könnte eine Gesetzesrevision Kostenminderungen bei Wohneigentumsförderungs-Bezügen generieren. Dies hätte jedoch kaum spürbare Einsparungen des Gesamtaufwandes in der Verwaltung der 2. Säule zur Folge (WEF = 5.5 Mio. Franken).

Aufgrund dieser komplexen Zusammenhänge zwischen rechtlichen Handlungspflichten und Aufgaben bzw. Ereignissen lässt sich nicht ermitteln, wie viel Verwaltungsaufwand eine bestimmte Rechtsnorm verursacht. Hingegen kann aufgrund der vorliegenden Erhebungen aufgezeigt werden, welche Aufgaben und Ereignisse mit welchem Verwaltungsaufwand bei Vorsorgeeinrichtungen und Unternehmen verbunden sind und welche und wieviele gesetzlichen Handlungspflichten bzw. Gesetzesartikel hinter diesen stehen.

13.1.3.5 Lebensversicherungsgesellschaft

Ungefähr die Hälfte der in der beruflichen Vorsorge aktiven Versicherten steht über die jeweilige Vorsorgeeinrichtung in Verbindung zu einer Lebensversicherungsgesellschaft und finanziert mit den Beiträgen die dort entstehenden Verwaltungskosten mit. Umso wichtiger ist es deshalb, Informationen über die Struktur dieser Kosten zu ermitteln. Dies wurde in dieser Studie getan. Die entsprechenden Informationen dazu befinden im Kapitel 8.

13.1.3.6 Fazit

Die Studie misst erstmals die Verwaltungskosten, die bei Unternehmen durch den Betrieb der 2. Säule anfallen. Laut den Autoren kann ein grosser Teil der Aufgaben und Ereignisse, die hohen Verwaltungsaufwand verursachen, auf die Grundpfeiler der 2. Säule zurückgeführt werden. Die anfallenden Kosten können mit dem Kapitaldeckungsverfahren, der Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen bzw. mit der Vielfalt von Vorsorgeeinrichtungen und Vorsorgelösungen erklärt werden. Eine markante Reduktion des Verwaltungsaufwandes wäre gemäss Aussage dieser Studie nur mit einschneidenden Vereinfachungen im System der beruflichen Vorsorge zu bewerkstelligen (z.B. einheitliche Reglemente, Einheitskasse).

13.2 Soll-Zustand

Die Abstimmung vom 7. März 2010 zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes hat aufgezeigt, dass die Schweizer Bevölkerung gegenüber den Kosten der 2. Säule sensibel ist. Auf politischer Ebene wird deshalb nach Vereinfachungen gefordert, so z.B. mit der Motion Graber (10.3795, Administrative Entschlackung des BVG).

Um die kostentreibenden Elemente der beruflichen Vorsorge zu lokalisieren, hat das BSV die in den Kapiteln 13.1.2 und 13.1.3 beschriebenen Forschungsprojekte in Auftrag gegeben. In Kenntnis der Sachlage müssen nun Massnahmen an die Hand genommen werden, welche