Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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(besseren) Risikoausgleich64. Dadurch reduziert sich ihre Abhängigkeit gegenüber den Versicherern, deren Rolle in der 2. Säule oft Anlass zur Kritik gibt.65

Bezüglich der Vermögensverwaltungskosten kann vorgebracht werden, dass diese bei kleinen Vorsorgeeinrichtungen zwar grösser sind als bei grossen, dass jedoch Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Wie viele Fachleute weisen auch die Autoren der erwähnten Studie darauf hin, dass sich durch ein Zusammenspannen kleinerer Einrichtungen Skalenvorteile realisieren und so Kosten sparen lassen. Mit einer solchen als „pooling“ bezeichneten Bündelung der Anlagen können die Vorsorgeeinrichtungen günstigere Bedingungen aushandeln und sich im Einzelfall auf einen einzigen Anbieter und ein einziges Anlageprodukt konzentrieren, statt die Anlagen auf mehrere Anbieter mit ähnlichen Produkten zu verteilen.

Auch kleine Pensionskassen (mit einer Bilanzsumme von rund CHF 10 Mio.) haben gemäss Studie die Möglichkeit, die Vermögensverwaltungskosten zu optimieren, indem sie beispielsweise alle von ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistungen (z.B. in Zusammenhang mit Bankeinlagen oder der Vermögensverwaltung) bei einem einzigen Anbieter bündeln, vermehrt oder ganz auf passiv bewirtschaftete Anlagen umsteigen oder auf alternative Anlagen und Beratungsleistungen verzichten. In die gleiche Richtung geht die Konsolidierung der Anlagen durch Ausschreibungen der Mandate zur Verwaltung des gesamten Portfolios. Wie gezeigt wird, können die Kostensenkungsmassnahmen Opportunitätskosten verursachen, die vom Führungsorgan bei der Wahl der Optimierungsmassnahmen zu berücksichtigen sind. Die Studie zieht daraus nicht den Schluss, dass die kleinen Kassen sich zusammenschliessen müssen oder durch den Anschluss an eine Sammeleinrichtung „verschwinden“ sollen. Das „pooling“ ist eine Zwischenlösung, die Wirkung zeigen kann, ohne dass dabei die Existenz der einzelnen Teilnehmer aufs Spiel gesetzt und, abgesehen von gemeinsam getätigten Anlagen, die Autonomie eingeschränkt wird.

Bezüglich der weniger guten Möglichkeiten zum Risikoausgleich bei kleinen Vorsorgeeinrichtungen kann zur Optimierung wiederum auf das „pooling“ zurückgegriffen werden. Damit kann dem unbestreitbaren Schwachpunkt kleiner Vorsorgeeinrichtungen, der sich durch ihre geringe Grösse ergibt, entgegengewirkt werden.

Gegnerinnen und Gegner einer Kassenkonzentration argumentieren hauptsächlich dahingehend, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmende bei einem solchen Paradigmenwechsel mehr Mühe hätten, sich mit ihrer Vorsorgeeinrichtung zu identifizieren, da in der Schweiz sämtliche Angestellten bei wenigen grossen Vorsorgeeinrichtungen versichert wären.

Eine forcierte Konzentration der Vorsorgeeinrichtungen birgt zudem die gleichen Risiken wie die Einheitskasse. So würde eine Konzentration unweigerlich mit einer gewissen Standardisierung einhergehen. Diese Standardisierung würde individuelle, dem einzelnen Arbeitgeber angepasste Vorsorgelösungen verunmöglichen und zudem zu einer Nivellierung nach unten führen66. Zudem wären Probleme bei einer solch grossen Struktur viel

64 Laurent Bühlmann (Grösse und Langlebigkeitsrisiko, in Schweizer Personalvorsorge, Nr. 02/11, S. 33 ff.) unterstreicht, dass das relative Gewicht der Rentner vorherrschend wird. Schätzungen zufolge wird das zu Beginn des Jahrtausends festgestellte Verhältnis von 1 Rentner für 4 Aktive bis 2020 auf 1 zu 3 und in 25 Jahren auf nahezu 1 Rentner für 2 Aktive übergehen. Das Risiko, mehr überlebende Versicherte zu haben als es die Sterbetafeln vorsehen, sei umso höher, wenn der Bestand klein sei, so Bühlmann. Das sei auch eine Folge des «Gesetzes der grossen Zahlen». Nach Meinung von Bühlmann sollten kleinere Kassen, die schon heute für die Risiken Invalidität und Tod rückversichert sind, das Abdecken des von der Lebensdauer abhängenden Risikos erwägen und sich so gegen die am wenigsten beherrschte Zufälligkeit absichern.

65 Die Expertenkommission „Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge“ („Kommission Brühwiler“) empfiehlt in ihrem im April 2004 vorgelegten Bericht, dass sowohl die Vorsorgeeinrichtungen als auch die Lebensversicherer die berufliche Vorsorge betreiben sollen. Die Experten sind zum Schluss gekommen, dass die Überführung der beiden Formen in ein einziges System die beruflichen Vorsorge destabilisieren würde und sind deshalb der Überzeugung, dass die beiden Formen nach Massgabe ihrer unterschiedlichen Ausprägungen differenziert behandelt werden müssen.

66 André Egli (Sind kleinere Pensionskassen überlebensfähig?, in Schweizer Personalvorsorge, Nr. 02/11, S. 35 ff.). «Die Nähe zum Arbeitgeber bei betriebseigenen Pensionskassen ist mehrheitlich vorteilhaft für den Destinatär. So erweisen sich die Leistungen bei diesen autonomen Kassen hinsichtlich Alter, Tod und Invalidität