Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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Zu beachten ist, dass Nichterwerbstätige es sich in der Regel nur dann leisten können, in die
3. Säule einzuzahlen, wenn sie über hohe (Nichterwerbs-)Einkünfte oder Vermögen verfügen oder wenn sie vom Erwerbseinkommen des Ehegatten leben. Vorliegender Lösungsansatz hätte zur Folge, dass ein Ehepaar mit nur einem Erwerbseinkommen zwei „kleine“ Abzüge vom gleichen Erwerbseinkommen tätigen kann, was einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil bedeuten würde.
Erinnert sei an dieser Stelle auch an die parlamentarische Initiative Nabholz (96.412), die eine Öffnung der Säule 3a für eine bestimmte Gruppe von Nichterwerbstätigen wünschte: Die Initiative wurde in der parlamentarischen Beratung nach eingehenden Arbeiten abgeschrieben.
Dieser Lösungsansatz stellt für die BVG-Kommission eine Option dar.
2.4.5 Problem E: Mindestrücktrittsalter bei 58 Jahren
2.4.5.1 Problembeschreibung E
Die Lebenserwartung ist seit der 1. BVG-Revision weiter gestiegen. Aufgrund der Alterung der Bevölkerung wird es immer wichtiger, Anreize für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt zu verhindern. Zudem bietet ein tief angelegtes Mindestalter für den frühzeitigen Rücktritt Möglichkeiten zur Steueroptimierung, die ein gewisses Missbrauchspotenzial mit sich bringen.
2.4.5.2 Lösungsansatz E: Mindestrücktrittsalter bei 60 Jahren
Dem Anliegen, keine unnötigen Anreize zum frühzeitigen Altersrücktritt zu bieten, kann durch die Anhebung des Mindestrücktrittsalters auf 60 Jahre Rechnung getragen werden. Dadurch wird die weiterhin steigende Lebenserwartung berücksichtigt und gleichzeitig das Steueroptimierungspotential verkleinert. Das Ausmass der möglichen Vorverschiebung wird zwar eingeschränkt, ist aber mit 5 Jahren vor dem gesetzlichen Rücktrittsalter immer noch bedeutend. Ausnahmen analog zu Art. 1i Abs. 2 BVV 2 wären weiterhin möglich.
Dieser Lösungsansatz stellt für die BVG-Kommission keine Option dar.