Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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konkreten Durchführung der Wahlen bei grossen Sammeleinrichtungen ergeben sich aufgrund der sehr hohen Anzahl von Anschlüssen und Versicherten auf Stufe der operativen Umsetzung gelegentlich gewisse Defizite (Information bis auf Stufe Versicherte, Vorschläge möglicher Kandidaten, Kontrolle der Durchführung der Wahl).

5.3.1.2 Lösungsansatz: Weisung der Oberaufsichtskommission zur Durchführung von Wahlen bei grossen Sammeleinrichtungen

Da sich der Regulierungsbedarf vor allem auf eine bestimmte Kategorie von Sammeleinrichtungen beschränkt (die grossen Sammeleinrichtungen der Versicherer) und die Regelung sehr detaillierte und fachtechnische Ausführungen beinhalten würde, könnte die Oberaufsichtskommission in diesem Bereich eine Weisung erlassen. Mit dem Instrument der Weisung wäre eine stufengerechte Lösung möglich, die zudem auch rasch den sich ändernden Umständen angepasst werden könnte.

Dieser Lösungsansatz stellt für die BVG-Kommission eine Option dar.