Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 61Fedlex · Erläuternder Bericht

diversifizierende Eigenschaften, allerdings nicht im entscheidenden Jahr 2008. Dennoch waren bei den Hedge Funds die Schwankungen von diversifizierten Produkten im Vergleich zu den Aktien geringer (wobei diese Volatilität nicht das Gesamtrisiko der alternativen Anlagen beinhaltet) und die Rendite war wesentlich besser. Rohstoff Anlagen haben in diesem Zeitraum ungefähr ähnlich rentiert wie Aktien. Private Equity Anlagen weisen hingegen wie erwartet höhere Schwankungen und höhere Verluste auf. Viele Single Hedge Funds und Single Private Equity Funds mussten jedoch ihre Tätigkeit einstellen102, weshalb die in der Reform der Anlagebestimmungen vorgenommene Unterscheidung von diversifizierten und nicht diversifizierten Produkten durchaus Sinn macht. Diskutiert werden muss aber auch der Inhalt des Wortes Diversifikation. Wenn eine Investition aus mehreren Einzelbestandteilen besteht, die Erträge der Bestandteile jedoch stark korreliert sind, kann sicher nicht von einer ausreichenden Diversifikation der Investition gesprochen werden.

6.4.3.1.2.3 Verbote von alternativen Anlagen

Aufgrund der Risiken, welche diversifizierte alternative Anlagen in der Finanzkrise gezeigt haben, drängt sich ein generelles Verbot nicht auf. Insbesondere Hedge Funds haben sich verhältnismässig gut entwickelt. Auch bei den Commodities ist aus Risikoüberlegungen ein Verbot nicht gerechtfertigt, sonst müsste auch ein Verbot von Aktien debattiert werden. Im Falle der Investitionen in Private Equity musste in Krisensituationen mit höheren Schwankungen gerechnet werden. Die Entwicklung zeigt jedoch einen Handlungsbedarf der Vorsorgeeinrichtung auf, die Investition in alternative Anlagen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, ob sich angesichts der Erträge, der Kosten und der Risiken die entsprechenden Investitionen lohnen. Dies gilt insbesondere für den Private Equity Bereich. Im Bereich Infrastruktur und übrige alternative Anlagen kann keine generelle Aussage gemacht werden. Diese Investitionen müssen einzelfallbezogen beurteilt werden.

Gerade die Kosten legen einen sorgfältigen Umgang mit den alternativen Anlagen nahe. Gemäss der Studie zu den Vermögensverwaltungskosten103 werden rund 1/3 der Vermögensverwaltungskosten durch alternative Anlagen verursacht, dies trotz ihres vergleichsweise geringen Anteils. Ausserdem haben die alternativen Anlagen in den von der Studie beobachteten Zeitraum von 2005 bis 2009 eine eher ungünstige Rendite ausgewiesen. Dies gilt jedoch nicht für den vorhergehenden Zeitraum. Von Ende 1999 bis Ende 2005 rentierte der Dow Jones Hedge Fund Index 35.5% (Broad Index), während er von Ende 2005 bis Ende Oktober 2011 nur eine Performance von 19.1% aufwies. Ein Verbot von alternativen Anlagen aufgrund des Kosten / Ertragsverhältnisses ist demnach allein aufgrund der jüngeren Entwicklung wahrscheinlich nicht gerechtfertigt, da diese Anlagen auch wieder positivere Resultate (in einem vergleichsweise schwierigen Umfeld) erwirtschaften können. Die Kassen müssen jedoch der Attraktivität der alternativen Anlagen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Dies lässt sich mindestens teilweise beobachten. Trotz Erholung der Märkte sank der Anteil von Private Equity und Hedge Funds am Vorsorgevermögen von Ende 2008 bis Ende 2009 von 4.3% auf 3.6%. Sicher jedoch lässt sich mit dem Kostenargument eine Limitierung von alternativen Anlagen rechtfertigen.

Neben den diversifizierten Anlageformen muss jedoch auch die Situation bei Einzelinvestments betrachtet werden. Einzelne Investitionsformen und Einzelanlagen sind dem Hochrisikobereich zuzuordnen, weshalb erhöhte Anforderungen gerechtfertigt sein können. Der Kommentar zur Verordnung schreibt den Vorsorgeeinrichtungen ausdrücklich vor, „dass sie die Eigenschaften einer alternativen Anlage und ihre möglichen Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen vollumfänglich untersucht hat und in allen möglichen Konsequenzen versteht.“104 Die Frage ist, ob aus Risikoüberlegungen heraus spezifische Verbote in Einzelkategorien ausgesprochen

102 Schätzungen gehen davon aus, dass jedes Jahr rund 10% der Fonds liquidiert werden.

103 Mettler Ueli / Schwendener Alvin im Auftrag des BSV, Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule, Forschungsbericht 3/11, Bern 2011, in: http://www.bsv.admin.ch/praxis/forschung/publikationen/index.html?lang=fr&vts=3%2F11&bereich%5B0%5D=%2 A&mode=all&anzahljahre=5.

104 BSV, Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 108, Rz. 665, S. 17.