Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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Die erwartete Rendite und die Volatilität von Vorsorgeeinrichtungen werden anhand der Pictet BVG Indizes analysiert. Auch wird auf die gegenwärtige Situation bei den Zinsen eingegangen. Die Problematik der Situation soll analysiert und die Auswirkungen für die Zukunft idealtypisch aufgezeigt werden95.
6.4 Lösungsansätze
6.4.1 Problem A: Anlagekategorie Forderungen
6.4.1.1 Problembeschreibung A
Der Begriff der festen Forderung, welcher in den Anlagevorschriften der BVV 2 erwähnt wird, ist relativ weit gefasst und trägt den neuen Produkten nur ungenügend Rechnung. Die BVV 2 geht von relativ sicheren Anlagen aus, was nur teilweise der Realität entspricht.
6.4.1.2 Lösungsansatz A: An Zweckgesellschaften ausgelagerte Forderungen (insbesondere synthetische und restrukturierte Forderungen) werden anders behandelt als klassische feste Forderungen
Ausgelagerte Forderungen sollten aufgrund der spezifischen Risiken und auch aus Gründen der Transparenz anders behandelt werden als klassische Forderungen. Dies gilt insbesondere für restrukturierte und synthetische96 Forderungen. Diese Forderungen müssten speziell gekennzeichnet werden (z.B. im Rahmen von alternativen Anlagen). Überprüft werden muss im selben Zusammenhang auch die aktuelle Regelung bei den hypothekargesicherten Wertpapieren und Grundpfandtiteln. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass sich in diesem Bereich wesentliche Risiken manifestieren können. Die entsprechende Limite ist relativ hoch und bezieht sich in erster Linie auf schweizerische Grundpfandtitel und Pfandbriefe, welchen eine Sonderrolle eingeräumt werden kann.
Diese Lösung verbessert die Transparenz im Forderungsbereich. Auch wenn Collateralized Debt Obligations kaum als Forderungen, welche auf einen festen Geldbetrag (vgl. Artikel 53 Absatz 1 lit. b BVV 2) lauten, eingestuft werden können, so werden dennoch auch rechtliche Unklarheiten beseitigt. Die entsprechenden Forderungen gegenüber Zweckgesellschaften müssen identifiziert und gegenüber dem Stiftungsrat erläutert werden. Damit wird auf die Entwicklung im Bereich der Forderungen in den vergangenen Jahren eingegangen. Die Vorsorgeeinrichtung wird entsprechende Investments kritischer betrachten. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die Identifikation der entsprechenden Titel auch einen gewissen Aufwand darstellt. Die Sorgfaltspflicht verlangt jedoch so oder so eine gute Identifikation der Forderungen.
Dieser Lösungsansatz stellt für die BVG-Kommission eine Option dar.
6.4.2 Problem B: Securities Lending und Repo Geschäfte
6.4.2.1 Problembeschreibung B
Problematisch ist auch die fehlende Regelung im Bereich von Securities Lending (SLB) und Repo Geschäften. Diese Märkte sind ausserordentlich gross geworden, allein der Repomarkt in den USA und Europa wurde 2008 auf rund 6 Trillionen Dollar geschätzt97. Mit dem Ausfall von Lehmann Brothers und dem darauf folgenden drohenden Kollaps des Finanzsystems wurden in aller Deutlichkeit die Gegenparteienrisiken des Securities Lending und der Repo Geschäfte aufgezeigt.
95 Beispiel: Die Zinsen bleiben auf dem heutigen Niveau, die Aktien entwickeln sich wie in den letzten 10 Jahren. Oder die Zinsen steigen stark an, bleiben dann auf hohem Niveau, die Aktien entwickeln sich wie in den letzten
15 Jahren.
96 Bei synthetischen Forderungen wird das Exposure künstlich hergestellt, z.B. mittels eines Credit Default Swaps respektive Kreditderivaten
97 Bosch Software Innovations GmbH, in: http://www.innovations.de/fileadmin/pdf/success-story/stammdatenregelbasiert-eurex.pdf, S. 1.