Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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Durch Securities Lending und Repo Geschäfte können für die Vorsorgeeinrichtung wesentliche Risiken (auch im Bereich der Gegenparteien) entstehen. Die Absenz einer klaren Regelung kann dazu führen, dass informierte Kreise versuchen, diese Situation auszunutzen.
6.4.2.2 Lösungsansatz B: Regelung des Securities Lending und der Repo Geschäfte
Ungedeckte Geschäfte oder Geschäfte mit schwachen Sicherheiten müssen verhindert werden, zumal die Erträge aus entsprechenden Geschäften meist minimal sind. Zwar ergibt sich dies eigentlich auch aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten, doch beseitigt eine klare Regelung entsprechende Unsicherheiten. Es sollten in der Verordnung unbedingt minimale Erfordernisse definiert werden, welche bei dieser Form von Geschäften insbesondere an die Sicherstellung gestellt werden müssen. Das BSV hat hierzu bereits in der Mitteilung zur beruflichen Vorsorge Nr. 104 Stellung bezogen98, doch wäre es wünschbar, in der Verordnung klare Anforderungen an die entsprechenden Ausleihungen und die entsprechenden Sicherheiten zu stellen. Solche Standards existieren auch im Bereich der kollektiven Anlagen99.
Dieser Lösungsansatz stellt für die BVG-Kommission eine Option dar.
6.4.3 Problem C: Anlagebestimmungen
6.4.3.1 Problembeschreibung C
Per 1. Januar 2009 traten die neuen Anlagevorschriften in Kraft. Sie reduzierten die Immobilienlimite auf 30%. Ausserdem wurde eine explizite Limite für diversifizierte alternative Anlage geschaffen. Dies wurde in der Folge scharf kritisiert.
6.4.3.1.1 Immobilien
Bezüglich der Immobilien ist festzuhalten:
Immobilien haben Eigenschaften, welche wesentliche Risiken wie Illiquidität und schwierige Preisbestimmung beinhalten. Der Immobiliensektor war der Auslöser verschiedener schwerwiegender Krisen.
Die Regelung ist nur eine Leitplanke, welche begründet ohne weiteres überschreitbar ist.
Die aktuelle Geldpolitik kann Blasen im Immobilienbereich begünstigen.
Der Markt in der Schweiz ist volumenmässig begrenzt, wesentlich mehr Kapital führt zu sinkenden Renditen (und wahrscheinlich auch zu steigenden Mieten).
Immobilien verursachen relativ hohe Vermögensverwaltungskosten.
Die aktuelle Immobilienlimite ist für die Vorsorgeeinrichtungen kein Problem. Sie spielt jedoch in der politischen Diskussion eine Rolle.
Für eine Anhebung der Limite würde sprechen, dass die Vorsorgeeinrichtungen in den letzten Jahren oft einzig mittels Immobilienanlagen die notwendige Nettorendite von mindestens 4% erzielen konnten.
6.4.3.1.2 Alternative Anlagen
6.4.3.1.2.1 Auslegeordnung
Unter alternative Anlagen werden gemäss der aktuellen Rechtspraxis im Bereich der beruflichen Vorsorge alle Investitionen verstanden, welche nicht in die klassischen Anlagekategorien (Aktien, Forderungen, Immobilien, Fremdwährungen und Bargeld)
98 BSV, Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 104, in: http://www.bsv.admin.ch/vollzug/documents/index/category:67/lang:deu, Rz. 628.
99 Kollektivanlageverordnung Finma (KKV-Finma); in: http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/951.312.de.pdf.