Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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nachhaltig finanzierbar sind, also kein vernünftiges Verhältnis zwischen Renditeerfordernis und Risikofähigkeit besteht. Das schlägt sich ab jenem Zeitpunkt direkt in der Solvenz einer Vorsorgeeinrichtung nieder, ab dem deren Potential für einrichtungsinterne Umverteilungs- und Transfermechanismen (z.B. von aktiven Versicherten zu Rentnern oder vom überobligatorischen zum obligatorischen Teil) ausgeschöpft ist. Entsprechende Mechanismen über Reserven zu finanzieren, die für den Ausgleich kurzfristiger Schwankungen in den Vermögensanlagen geäufnet werden (Wertschwankungsreserven), ist zweckfremd und untergräbt die Glaubwürdigkeit der beruflichen Vorsorge.

Die Entwicklung der demographischen, biometrischen und ökonomischen Rahmenbedingungen ist generell risikobehaftet. Werden diese Risiken nicht an Dritte übertragen, z.B. mittels Versicherungsvertrag an eine Versicherungsgesellschaft113, muss die Einrichtung selbst die entsprechenden Risikopolster äufnen, um die Solvenz gewährleisten zu können. Im Transfer von Risiken an Dritte liegt folglich eine Möglichkeit zur Solvenzerhaltung, selbstredend verbunden mit den entsprechenden Kosten. Dieser Kostenthematik widmet sich das Kapitel 8 zur Vollversicherung und der Rolle der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge. Während die demographischen und biometrischen Risiken relativ gut prognostizierbar sind und vergleichsweise wenig um ihren langfristigen Entwicklungspfad schwanken, ist die Volatilität der Finanzerträge hoch. Darüber hinaus gehen hierbei auch die Schätzungen für den langfristigen Entwicklungspfad stark auseinander. Um diese mit den Finanzerträgen verbundenen Risiken zumindest teilweise abzusichern, bilden die Vorsorgeeinrichtungen Wertschwankungsreserven.

Wertschwankungsreserven haben den Zweck, bei negativen Wertveränderungen der Anlagen das Abgleiten in eine Unterdeckung, verbunden mit den entsprechenden Sanierungsmassnahmen, zu verhindern. Die Expertenkommission “Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge“ schreibt in ihrem Bericht von 2004: “ […]. Die Vorsorgeeinrichtung kann sich mit dem Aufbau von Wertschwankungsreserven […] schützen, welche sie in ertragreichen Jahren äufnet, um sie in ertragsschwachen Jahren zum Ausgleich erlittener Ertragseinbrüche aufzulösen“. Wertschwankungsreserven erlauben eine gewisse Konstanz in den Leistungen. Versicherte müssen nicht bei jeder Veränderung der Verhältnisse auf den Finanzmärkten mit angepassten Leistungen rechnen, was erheblich zur Systemreputation beiträgt. Bei einer Krise profitieren sie von nicht reduzierten Leistungen, was aber bedingt, dass sie auch nicht sofort an einem Aufschwung teilhaben können, weil dann zuerst wieder die Wertschwankungsreserve geäufnet wird.

Art. 48e BVV 2 sieht vor, dass die Regeln zur Bildung von Wertschwankungsreserven in einem Reglement festzuhalten sind. Dieser Artikel legt aber keine materiellen Erfordernisse fest. Konkrete Regeln für die Bildung von und den Umgang mit Wertschwankungsreserven werden durch FER 26, dem für Vorsorgeeinrichtungen verbindlichen Rechnungslegungsstandard, vorgegeben. Sie werden gemäss Ziffer 15 FER 26 für die den Vermögensanlagen zugrundeliegenden marktspezifischen Risiken gebildet, sollen auf “finanzökonomischen Überlegungen“ basieren und die “aktuellen Gegebenheiten“ (genannt werden explizit: Kapitalmarktentwicklung, Allokation der Vermögensanlage, Anlagestrategie, Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der technischen Rückstellungen, angestrebtes Renditeziel und Sicherheitsniveau) widerspiegeln. Die Interpretation und die Reichweite dieser Begriffe sind umstritten. Eine einheitliche Methode zur Bestimmung des Zielwerts der Reserve existiert in der Folge nicht.

Art. 44 Abs. 1 BVV 2 sieht vor, dass der Zielwert der Wertschwankungsreserve, im Gegensatz zu den demographisch und biometrisch begründeten Rückstellungen, nicht zum Vorsorgekapital geschlagen wird. Ein Deckungsgrad114 von 100% entspricht folglich einem Zustand ohne Wertschwankungsreserven. Es liegt also eine gewisse Gefahr darin, der

113 Per Ende 2009 (Daten: Offenlegung der Betriebsrechnung 2009 vom 8. September 2010, www.finma.ch) weisen die Lebensversicherer für das Geschäft der beruflichen Vorsorge technische Rückstellungen (brutto) von 124.2 Mrd. Franken aus, bei einem Prämienvolumen im gleichen Jahr von 19.7 Mrd. Franken. Rund 1.6 Millionen aktive Versicherte und 214 Tausend Rentner sind bei diesen versichert.

114 Vorsorgevermögen geteilt durch das Vorsorgekapital.