Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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Wie in Kapitel 8.2.2 dargelegt, werden die Tarifierungsrichtlinien der Finma gegenwärtig überarbeitet. Die Zahlen im erwähnten Kapitel zeigen, dass die Ergebnisse des Risikoprozesses relativ volatil sind. Die Tarifierungsrichtlinien an einzelnen Jahren auszurichten, macht also wenig Sinn. Entsprechende Zahlen sind nicht aussagekräftig. Letztlich müssen bei einer Überprüfung von Tarifierungsrichtlinien nicht nur die Schadenquoten, sondern auch mögliche Auswirkungen auf die Solvenz berücksichtigt werden. Vorerst bleiben somit die neuen Richtlinien der Finma abzuwarten.

Die BVG-Kommission hat sich dafür ausgesprochen, diesen Lösungsansatz weiterzuverfolgen.

8.4.4.6 Lösungsansatz C.8: Paketlösung “Transparenz plus“

Die Vertreter der Lebensversicherer haben im Rahmen der Beratungen in der BVG-Kommission einen eigenen Lösungsvorschlag eingebracht, der eine Kombination verschiedener Massnahmen vorsieht. Dazu gehören:

1. Die Finma wird eingeladen, den Offenlegungsbericht so zu überarbeiten, dass mehr Transparenz und eine bessere Lesbarkeit für das breite Publikum gewährleistet werden kann

2. Weitere Transparenz-Anforderungen, zum Beispiel für die Bereiche Reservierung, Tarifgrundlagen und Zinssätze, werden erarbeitet

3. Die Finma passt die Tarifierungsrichtlinien im Bereich der Risikoprämien an

4. Im Bereich der Kostenprämien müssen Lebensversicherer und (teil-)autonome Sammeleinrichtungen die Quote der nicht durch die Kostenprämie gedeckten Kosten in Prozenten ausweisen

5. Der Überschussfonds wird direkt verzinst und nicht wie heute in dem Sinne, dass die damit erwirtschafteten Erträge als Ertrag im Sparprozess in die Überschussberechnung eingehen

6. Die Verrechenbarkeit von negativen Ergebnissen mit dem freien Teil des Überschussfonds wird eingeschränkt, so dass eine entsprechende Verrechnung nur noch bei einer Gefährdung der Solvenz möglich ist („Haftungskaskade“)

Nach einer eingehenden Überprüfung der Auswirkungen des SST bzw. der künftigen Rechnungsabschlüsse könnte ein Zielkapital für das Geschäft der beruflichen Vorsorge analog zum SST vorgesehen werden.

Die BVG-Kommission hat sich dafür ausgesprochen, die einzelnen Punkte dieses Lösungsansatzes weiterzuverfolgen.