Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 91Fedlex · Erläuternder Bericht
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Notwendige Rendite für Umwandlungssatz 6.8% im Jahr 2015
Kapitalanlage mit 25% Aktien (Pictet BVG 93 Index)
Trend der Kapitalrendite (Pictet BVG 93 Index)
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In den 1990er-Jahren durfte man eine durchschnittliche Rendite von 5% oder mehr erwarten. Seit dem Jahr 2000 ist dies klar nicht mehr der Fall.
Die jüngste Entwicklung bestätigt im Übrigen diese Aussagen. Daraus lässt sich schliessen, dass es sinnvoll wäre, den Mindestumwandlungssatz bis 2015 auf 6,4 % herunterzusetzen, insofern als ein Renditebedarf von 4,35 % realistischer erscheint.
9.1.5 Technischer Zinssatz
Vorangehend wurde aufgezeigt, dass die erwarteten Kapitalrenditen ein sehr wichtiger finanzrelevanter Faktor für Vorsorgeeinrichtungen sind. Man setzt die Rendite indes nicht als solche ein, sondern definiert einen technischen Zinssatz, der dazu dient, den aktuellen Wert künftiger Verpflichtungen zu bestimmen, mit dem Ziel, die Finanzierung entsprechend auszugestalten. Erwartete Kapitalrenditen und technischer Zinssatz hängen insofern zusammen, als der technische Zins so festgesetzt werden muss, dass er langfristig mit einer vernünftigen Sicherheitsmarge unter der Rendite liegt.
Abgesehen von einer weiter unten beschriebenen Ausnahme gibt es keine reglementarischen Bestimmungen zum technischen Zinssatz. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten hat eine Fachrichtlinie erlassen, die per 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Darin wird ein Referenzzinssatz festgelegt, der wie folgt gewichtet ist:
durchschnittliche Performance der letzten 20 Jahre (Index Pictet BVG-25 plus) zu zwei Dritteln;
durchschnittliche Rendite der 10-jährigen Bundesanleihen zu einem Drittel.
Das Ganze wird um 0,5% vermindert (erwähnte Sicherheitsmarge). Das so erhaltene Ergebnis wird auf 0,25% abgerundet. Es darf jedoch weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen liegen noch 4,5 % übersteigen. Der so berechnete Referenzzinssatz liegt für 2011 bei 3.5%.
Falls der technische Zinssatz den Referenzzinssatz um mehr als 0.25% überschreitet, muss dies vom Experten für berufliche Vorsorge begründet werden. Ist eine Begründung nicht möglich, so schlägt er dem obersten Organ Massnahmen vor, um den technischen Zinssatz der Vorsorgeeinrichtung innert 7 Jahren auf den technischen Referenzzinssatz zu senken.