Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/114: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) · 52 Seiten

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- Die Übertragung von Strafverfahren vom Institut oder der Eidgenössischen Zollverwaltung auf die Bundesanwaltschaft im Falle der Notwendigkeit der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder einer verdeckten Ermittlung sowie in weiteren Fällen soll vorgesehen werden.

- In Strafverfahren des Instituts oder der Eidgenössischen Zollverwaltung sollen mildere Formen geheimer Überwachungsmassnahmen angeordnet werden können.

Aufgrund verschiedener parlamentarischer Vorstösse stellt sich zudem - unabhängig von der Medicrime-Vorlage - die Frage, ob eine Anpassung der Bestimmungen über die Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln durch Einzelpersonen angezeigt ist (Stufe Bundesratsverordnung).

Mit der Ratifizierung der Medicrime-Konvention und den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen stehen der Schweiz für die nationale und die internationale Bekämpfung von Heilmittelfälschungen die nötigen Instrumente zur Verfügung.