Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/114: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) · 52 Seiten
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den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln» (10.3786) dem Bundesrat überwiesen. Diese Motion verlangt insbesondere, dass er Gesetzesänderungen vorlegt, um den Kampf gegen den Schmuggel und die Fälschung von Heilmitteln auf allen Ebenen zu verstärken, dies auf strafrechtlicher Ebene, in verwaltungstechnischer Hinsicht sowie im Hinblick auf die finanziellen Konsequenzen. Als Vorbild sollen dem Bundesrat dabei die Bestimmungen zur Bekämpfung des illegalen Betäubungsmittelhandels dienen. Ein zweiter parlamentarischer Vorstoss, die parlamentarischen Initiative Parmelin (10.495) «Arzneimittel: Mehr Effizienz im Kampf gegen Fälschung, Betrug und Schmuggel», zielt darauf ab, die Kompetenzen der Zollorgane zu stärken, um so die Bekämpfung von Fälschungen zu verbessern10. In diesem Sinne hat der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 7. November 2012 in seiner Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes in Artikel 90 Absatz 1 HMG11 die Kompetenzdelegation in der Strafverfolgung an die Eidgenössische Zollverwaltung vorgeschlagen, falls bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heilmitteln gleichzeitig auch eine Widerhandlung gegen die Zoll- oder Mehrwertsteuergesetzgebung vorliegt.
Die Anfrage Hardegger (12.1065) «Einfuhr nicht zugelassener, verwendungsfertiger Arzneimittel durch Einzelpersonen» und die Interpellation Kessler (12.3746) «Qualitativ schlechte Medikamente aus Indien. Gesundheitsrisiko und hohe Kosten» behandeln die Thematik der Einfuhr von gesundheitsgefährdenden Arzneimittel durch Einzelpersonen. In seinen Antworten hält der Bundesrat fest, dass er im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Ratifizierung der Medicrime-Konvention prüfen wird, ob diesbezüglich Handlungsbedarf besteht12.
Internationale Bemühungen zur Bekämpfung von Heilmittelfälschungen
Heilmittelfälschungen sind ein internationales Phänomen und müssen dementsprechend auf internationaler Ebene angegangen werden. Neben den Aktivitäten im Europarat, welche zum vorliegenden Übereinkommen führten, sind Heilmittelfälschungen deshalb auch in diversen anderen internationalen Organisationen thematisiert worden13:
Im Rahmen der WHO beschlossen die Mitgliedstaaten im Mai 2012 die Schaffung eines neuen mitgliedstaatlichen Gremiums, das sich mit Fragen in Bezug auf Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit von zweifelhaften Heilmitteln befasst. Dieses Gremium soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Behörden, welche für die öffentliche Gesundheit und die Regelung von pharmazeutischen Produkten zuständig sind, zusammensetzen und die internationale Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten in diesem Bereich sicherstellen. Das Gremium soll sich auf Fragen der öffentlichen Gesundheit beschränken, und Aspekte, die den Handel oder das geistige Eigentum betreffen, sollen ausgeklammert werden. Es ist vorgese-
10 Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat der Initiative am 24. Juni 2011 Folge gegeben. Die Initiative ist momentan bei der SGK des Ständerates hängig.
11 Vgl. BBl 2013 113 und 152. Der vorliegende Vorentwurf des Bundesbeschlusses und die entsprechenden Ausführungen in diesem Erläuternden Bericht basieren bereits auf dieser vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Zuständigkeitsverteilung.
12 Siehe hierzu Ziffer 1.5
13 Im Rahmen dieses Berichts kann nur ein kleiner Teil der internationalen Aktivitäten gegen die Heilmittelkriminalität aufgeführt werden. Neben den nachfolgend erwähnten grossen Organisationen beschäftigen sich auch viele weitere internationale staatliche und nichtstaatliche Organisationen mit dem Thema Heilmittelfälschung.