Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/114: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) · 52 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Grundzüge des Übereinkommens
1.1 Ausgangslage und Entstehung des Übereinkommens
Allgemeine Ausgangslage
Die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Heilmittel) und ähnliche Straftaten stellen eine besonders schwere Form der Kriminalität dar. Sie gefährden die menschliche Gesundheit und täuschen die Personen, die die betreffenden Produkte verwenden. Zum einen verspricht die Täterschaft ihrer Kundschaft eine Verbesserung des Gesundheitszustands, obwohl ihr bewusst ist, dass die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte nicht überprüft ist. Zum anderen wird die Kundschaft getäuscht, da sie Produkte erwirbt, die nicht den geltenden Standards entsprechen. Bisher sind die mit solchen illegalen Aktivitäten erzielten Gewinne ein Vielfaches höher als das Risiko, dafür belangt zu werden, und die Sanktionen, die im Fall einer Verurteilung drohen sind vergleichsweise milde. Wie bei den anderen Formen des illegalen Handels hat das Aufkommen des Internethandels die Entwicklung einer grenzüberschreitenden Heilmittelkriminalität ermöglicht, was den zuständigen Behörden die Ermittlung der Täterschaften und die Durchführung von Verfahren gegen diese erheblich erschwert.
Genaue Zahlen zum Ausmass des illegalen Handels zu erhalten, ist definitionsgemäss schwierig. Immerhin haben verschiedene Organisationen hierzu Schätzungen veröffentlicht:
Die «European Alliance for Access to Safe Medicines» hat 2008 eine Studie durchgeführt, in welcher 30 häufig gekaufte verschreibungspflichtige Arzneimittel bei über 100 Online-Apotheken bestellt wurden. Die Untersuchung hat gezeigt, dass über 60 Prozent der gelieferten Arzneimittel gefälscht waren und die meisten (95,6%) Online-Apotheken illegal operierten2.
Der Import von gefälschten Arzneimitteln in die Europäische Union belief sich im Jahr 2008 auf 8,9 Millionen Packungen, im Jahr 2009 auf 11,4 Millionen Packungen. Arzneimittel waren mit 10 Prozent aller gefälschten Güter die drittgrösste Kategorie von beschlagnahmten Gütern3, im Jahr 2011 standen gefälschte Arzneimittel mit 24 Prozent an der Spitze der vom EU-Zoll sichergestellten Waren4.
In einem 2006 publizierten Bericht hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgehalten, dass in den meisten industrialisierten Ländern mit effizienten Marktkontrollsystemen der Anteil von gefälschten Arzneimitteln gemäss Schätzungen aus diesen Ländern unter 1 Prozent des Gesamtmarkts liegt. Hingegen beläuft sich der Anteil gefälschter Arzneimittel in einigen Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas gemäss Erhebungen von WHO und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf über 30 Prozent5.
2 http://www.eaasm.eu/Media_centre/EAASM_reports: European Alliance for Access to Safe Medicines: The Counterfeiting Superhighway, 2008.
3 www.eaasm.eu.
4 Pressemitteilung der EU-Kommission vom 24.7.2012, http://europa.eu/rapid/pressrelease_IP-12-823_de.htm.
5 www.who.int: WHO and partners accelerate fight against counterfeit medicines (2006).