Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 16 _____________________________________________________________________________________

2 Verbundsystem Bevölkerungsschutz

2.1 Standbericht

2.1.1 Aufgaben

Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz ist heute auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet und schützt die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen zudem im Falle eines bewaffneten Konflikts. Im Einzelnen hat der Bevölkerungsschutz folgende Aufgaben:22

- Vorsorgliche Planungen und Massnahmen: Als Grundlage für vorsorgliche Pla-

nungen und Massnahmen werden für den Bevölkerungsschutz auf den verschiedenen staatlichen Ebenen Gefährdungs- und Risikoanalysen erstellt und aktualisiert. Diese bilden die Grundlage für Einsatzkonzeption, Organisation, Ausbildung, Ausrüstung, Bestände und Infrastruktur der Partnerorganisationen sowie der Führungsstäbe. Vorbereitungen für den Einsatz des Bevölkerungsschutzes (insbesondere des Zivilschutzes) im Kriegsfall werden heute nur noch in Teilbereichen getroffen (insbesondere durch die Werterhaltung der Schutzinfrastruktur).

- Sicherstellung der zivilen Führungsfähigkeit: Der Bevölkerungsschutz stellt mit

seinen Führungsorganen auf Stufe Kanton und Gemeinde die Führungsfähigkeit der zivilen Behörden bei Katastrophen und Notlagen sowie bei einem bewaffneten Konflikt sicher. Dazu gehören die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung, die Bereitstellung eines gemeinsamen Lagebildes, die Koordination der den zivilen Behörden unterstellten Einsatzmittel und die Bereitstellung der Führungsunterstützung.

- Schutz, Rettung und Betreuung im Ereignisfall: Der Bevölkerungsschutz ist mit

seinen Partnerorganisationen für die zivile Ereignisbewältigung bei Katastrophen und Notlagen sowie bei einem bewaffneten Konflikt zuständig. Dabei geht es insbesondere um den vorsorglichen Schutz der Bevölkerung, um die Rettung im Ereignisfall und die Betreuung der betroffenen Personen bei einem Ereignis.

Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz sorgt für Koordination und Zusammenarbeit der Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz. Bei Bedarf können weitere Institutionen, die Armee, private Organisationen und Unternehmen sowie allenfalls Zivildienstleistende beigezogen werden.

2.1.2 Aufgabenteilung Bund–Kantone und Finanzierung

Für den Bevölkerungsschutz sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bund hat vor allem eine koordinierende und unterstützende Funktion. Nur den Zivilschutz regelt der Bund weitgehend in eigener Zuständigkeit; den Kantonen obliegt hier die Umset-

22 Nach Art. 2 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ist es der Zweck des Bevölkerungsschutzes, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte zu schützen sowie zur Begrenzung und Bewältigung von Schadenereignissen beizutragen.