Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 19 _____________________________________________________________________________________

Die Polizeikorps haben sich zur gegenseitigen Unterstützung in Konkordaten zusammengeschlossen. Eine Vereinbarung regelt zudem den interkantonalen Polizeieinsatz. Im Sanitätsbereich wird die interkantonale Zusammenarbeit durch den Koordinierten Sanitätsdienst27 sichergestellt. Die Zusammenarbeit der technischen Betriebe wird im Rahmen der entsprechenden Regierungskonferenzen geregelt. Beim Zivilschutz wurde im Jahr 2005 eine Vereinbarung über die interkantonale Hilfeleistung bei Katastrophen und Notlagen von allen Kantonen unterzeichnet. Die Feuerwehren arbeiten im Einsatz spontan – im Sinne der Nachbarschaftshilfe – über die Kantonsgrenzen hinweg zusammen. Vereinbarungen bestehen, um den raschen interkantonalen Einsatz aus geografischen (z. B. Einsatz von Stützpunktfeuerwehren in einem Nachbarkanton) oder aus fachlichen Gründen (z. B. Chemiewehr, Strahlenwehr) zu gewährleisten. In den letzten Jahren wurden auch Feuerwehrfusionen über Kantonsgrenzen hinweg realisiert.

Die «Philosophie» des Verbundsystems Bevölkerungsschutz hat sich in den letzten Jahren auch in kantonalen und regionalen Strukturen niedergeschlagen: Die verschiedenen Partnerorganisationen wurden unter dem Dach übergreifender Führungsstäbe zusammengeführt, und in einer zunehmenden Anzahl Kantone tragen die zuständigen Ämter den Begriff «Bevölkerungsschutz» in ihrem Namen. Am 6. Januar 2011 haben sich zudem auf Regierungsebene die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Militär- und Zivilschutzdirektoren und -direktorinnen (MZDK) und die Regierungskonferenz der Feuerwehr Koordination Schweiz (RK FKS) zur gemeinsamen Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr (RK MZF) zusammengeschlossen, womit nun die beiden grossen Milizorganisationen im Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Feuerwehr, durch eine einzige Regierungskonferenz politisch koordiniert werden.28

Die Schnittstellen bei den Aufgaben der Partnerorganisationen (und Dritten) sind nicht in allen Bereichen klar geregelt. Es bestehen teilweise unterschiedliche Auffassungen. So setzen einige Regionen den Zivilschutz nicht mehr nur als Mittel der zweiten Staffel zur Unterstützung der Blaulichtorganisationen ein, sondern als Ersteinsatzmittel. Damit gehen sie in Richtung eines integrierten Modells, bei dem Feuerwehr und Zivilschutz kombiniert eingesetzt werden.29 Unklarheiten bestehen auch im Gesundheitswesen, wo der Betrieb der geschützten sanitätsdienstlichen Infrastrukturen durch das Gesundheitswesen teilweise ungenügend geregelt ist. Einige Kantone sind deshalb daran, wieder einen Zivilschutz-Sanitätsdienst aufzubauen. Klärungsbedarf besteht weiter bei der Aufgabenzuordnung an die Partnerorganisationen beim ABC-Schutz sowie bei den technischen Betrieben, wo durch die Privatisierung vieler ehemals staatlicher Unternehmen (z. B. Telekommunikation, Energie-, Wasserversorgung) der Einbezug dieser Betriebe in die Katastrophendispositive schwieriger geworden ist.

27 Vergleiche Konzept 96 Koordinierter Sanitätsdienst (KSD) vom 8. September 1997. Dieses Konzept wurde von allen Kantonsregierungen und vom Bundesrat gutgeheissen und verpflichtet die föderal organisierten Organe zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Koordinierte Sanitätsdienst wird als Erweiterung des öffentlichen Gesundheitswesens verstanden und soll durch den koordinierten Einsatz von Mitteln der Armee, des Zivilschutzes und ziviler Organisationen die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten.

28 Gleichzeitig wurde auf operativer Ebene die Plattform der ABC-Koordinatoren in die RK MZF integriert.

29 Dabei übernimmt der Zivilschutz teilweise auch Aufgaben, die nach herkömmlicher Aufgabenteilung den Feuerwehren zufielen (z. B. Elementarschadenbewältigung, Rettung aus Trümmerlagen).