Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 21Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 18 _____________________________________________________________________________________
stimmt. Der Kostenanteil, der darüber hinaus für die Bewältigung von Katastrophen, Notlagen oder bewaffneter Konflikte ausgegeben wird, ist verhältnismässig gering. Beim Zivilschutz ist es umgekehrt: Seine Dimensionierung und Kosten richten sich nach der Unterstützung bei nichtalltäglichen Grossereignissen.
Bei der finanziellen Entschädigung der Angehörigen der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes muss zwischen milizbasierten und professionellen Organisationen unterschieden werden: Bei den Milizorganisationen (Zivilschutz, Feuerwehr, Sanität24) hat der Zivilschutz eine Sonderstellung, weil Schutzdienstleistende beziehungsweise deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Dauer der Dienstleistung mit Erwerbsersatz entschädigt werden. Sold und sonstige Entschädigungen gehen bei den anderen Milizorganisationen zulasten der Trägerschaft (Kanton oder Gemeinde). Bei den professionellen Organisationen (Polizei, Berufsfeuerwehr25, Berufssanität26, technische Werke) gehen die Personalkosten vollständig zulasten der Kantone oder Gemeinden.
2.1.3 Zuständigkeiten und Leistungen der Partnerorganisationen
Die fünf Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz haben folgende Zuständigkeiten:
- die Polizei: die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung;
- die Feuerwehr: die Rettung und die allgemeine Schadenwehr;
- das sanitätsdienstliche Rettungswesen: die medizinische Versorgung der Bevölke-
rung und der Einsatzkräfte;
- die technischen Betriebe: die Betreuung der technischen Infrastruktur, insbesondere
der Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, der Entsorgung sowie der Verkehrsverbindungen und der Kommunikationsinfrastruktur;
- der Zivilschutz: den Schutz der Bevölkerung, die Betreuung von schutzsuchenden
Personen, den Schutz der Kulturgüter, die Unterstützung der zivilen Führungsorgane und der andern Partnerorganisationen, Instandstellungsarbeiten sowie Einsätze zugunsten der Gemeinschaft.
Die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes tragen die Verantwortung für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche selber und unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie kommen in verschiedenen Phasen eines Ereignisses zum Einsatz. Polizei, Feuerwehr und Sanität sind Ersteinsatzmittel, deren Einsätze Stunden bis Tage dauern. Die technischen Betriebe und der Zivilschutz hingegen können ihre Einsatzkräfte zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen Tage bis Wochen zur Verfügung stellen. Dabei ist zu beachten, dass ausser dem Zivilschutz alle Partnerorganisationen auch bei Katastrophen und Notlagen ihren Grundauftrag zu erfüllen haben und sich wegen der kurzen Durchhaltefähigkeit möglichst rasch mit dem Gros ihrer Einsatzkräfte wieder zurückziehen müssen.
24 Zum Beispiel Samaritervereine.
25 Zum Beispiel Berufsfeuerwehr Basel (Rettung Basel-Stadt), Bern, St. Gallen, Winterthur, Zürich (Schutz und Rettung Zürich), Biel, Neuenburg, Lausanne und Genf (Stadt und Flughafen).
26 Zum Beispiel Schutz und Rettung Zürich, Sanitätspolizei Bern oder Rettung Basel-Stadt.