Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 20 _____________________________________________________________________________________

2.1.4 Zusammenarbeit mit weiteren Partnern

2.1.4.1 Beiträge der Armee

Die Armee ist nicht Teil des Verbundsystems Bevölkerungsschutz, sondern einer der Partner im übergeordneten Sicherheitsverbund Schweiz. Bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sind die Kantone je nach Art und Dauer des Ereignisses auf Mittel der Armee angewiesen. Diese Mittel kommen auf Begehren der Kantone und nach dem Subsidiaritätsprinzip zum Zuge: Einsätze der Armee werden so weit geleistet, als die Behörden ihre Aufgaben mit den zivilen Mitteln im kantonalen und regionalen Verbund in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht nicht selbst bewältigen können. Die Armee erhöht dadurch die Durchhaltefähigkeit und bricht personelle Belastungsspitzen bei den bereits eingesetzten Mitteln des Verbundsystems Bevölkerungsschutz. Die Einsätze der Armee finden grundsätzlich unter ziviler Einsatzverantwortung statt; die Einsatzführung liegt bei der Armee.

Die Armee ist darauf ausgerichtet, Leistungen zur Unterstützung der zivilen Behörden permanent aus dem Stand oder nach nur kurzer Vorbereitungszeit und für Wochen zu erbringen. Praktisch sofort sind vor allem Durchdiener verfügbar, die nach ihrer Grundausbildung in Bereitschaftsverbände eingeteilt werden. Dazu kommt Berufs- und Zeitmilitär sowie ziviles Personal. Diese Mittel können im Luftpolizeidienst, in der Katastrophenhilfe sowie für Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben für die zivilen Behörden eingesetzt werden. Nach kurzer Vorbereitungszeit (Wochen) können auch Truppen in der letzten Phase der Grundausbildung oder Wiederholungskurse leistende Verbände eingesetzt werden. Diese Truppenkörper sind für Konferenz- und Objektschutzaufgaben sowie bei Katastrophen und Notlagen vorgesehen. Nach mittlerer Vorbereitungszeit können weitere Verbände eingesetzt werden; diese müssen aber dafür eigens aufgeboten werden.

Die Armee ist in den Koordinierten Bereichen unterschiedlich stark einbezogen. Ihre Leistungen werden dabei auf zwei verschiedene Arten erbracht: stille Beiträge (Dienstleistungen, die in der ordentlichen Tätigkeit der Verwaltung oder Truppen erbracht werden und keine ausserordentliche Bereitstellungen von Personal oder Material erfordern) und aktive Beiträge (Dienstleistungen, die ausserordentliche Bereitstellungen von Personal beziehungsweise Material erfordern). Für aktive Beiträge wenden sich zivile Leistungsempfänger bzw. das Steuerungs-/Lenkungsorgan des entsprechenden Koordinierten Bereichs an die Armee.

Militärische Katastrophenhilfe leisten Truppenformationen, die durch ihre Ausbildung, Ausrüstung, Bereitstellung und Alarmierung dazu befähigt sind (Rettungstruppen), und weitere Truppenformationen, die beigezogen werden können. Damit Hilfe zeitgerecht erbracht werden kann, hat die Armee einen spezialisierten Katastrophenhilfeverband in permanenter Bereitschaft. Zusätzlich sind weitere spezialisierte Mittel verfügbar, wenn sich gerade Katastrophenhilfe-, Genie- oder Pontonierformationen im Dienst befinden. Weitere zur Unterstützung der Katastrophenhilfe befähigte Verbände sind ebenfalls in erhöhter Bereitschaft, zum Beispiel für Luftaufklärung und Lufttransport, Führungsunterstützung und Logistik. Die militärische Katastrophenhilfe erfolgt sowohl in der unmittelbaren Ereignisbewältigung wie in der Phase der Überlebenshilfe. Eine Besonderheit ist die Spontanhilfe: Diese ist durch gerade im Schadenraum anwesende und in der Regel nicht speziell für Katastrophenhilfe befähigte Verbände auf direktes Gesuch hin