Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 32 _____________________________________________________________________________________
2.2 Strategie Verbundsystem Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz ist als Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe konzipiert. Insgesamt hat die Etablierung dieses Systems trotz aller kantonalen Unterschiede in den letzten zehn Jahren Fortschritte gemacht. Auf kantonaler und je nach Kantonsgrösse und -organisation auch auf regionaler und kommunaler Ebene existieren zivile Führungsstrukturen für Katastrophen und Notlagen, die das Zusammenwirken der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz und weiterer Partner (z. B. Armee) koordinieren können. Anderseits ist es bis heute nur ungenügend gelungen, die Idee des Bevölkerungsschutzes breit in der Bevölkerung, den Partnerorganisationen, involvierten Dritten und in der Politik zu verankern, und die Erwartungen des Bundes an die Kantone und umgekehrt widersprechen sich teilweise. Der Bevölkerungsschutz muss deshalb
– auch wenn die grundsätzliche Ausrichtung stimmt – weiterentwickelt und angepasst werden. Die künftige Strategie für den Bevölkerungsschutz besteht entsprechend aus Elementen, die gleich bleiben wie bisher, weil sie sich bewährt haben, und solchen, die neu sind, weil sich gezeigt hat, dass dort Handlungsbedarf besteht.
Gleichbleibende Elemente der Strategie sind:
- Die primäre Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes auf die Bewältigung von Ka-
tastrophen und Notlagen soll beibehalten werden. Das Verbundsystem muss sich auch in Zukunft an den für die Schweiz besonders relevanten und wahrscheinlichen Bedrohungen und Gefahren orientieren, und im Falle des Bevölkerungsschutzes sind dies natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen und Notlagen.
- Der Bevölkerungsschutz soll in der grundsätzlichen Verantwortung der Kantone
verbleiben, und die verschiedenen Partner des Verbundsystems sollen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche weiterhin auf bewährte Weise in den Kantonen und Gemeinden zusammenarbeiten. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen den Partnerorganisationen im Verbundsystem Bevölkerungsschutz ist weitgehend unbestritten und hat sich bewährt.
- Die Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund und Kantonen im Bevölkerungs-
schutz soll grundsätzlich beibehalten werden, gemäss dem Prinzip der Zuständigkeitsfinanzierung. Für die Finanzierung der Partnerorganisationen sind die Kantone zuständig; der Bund finanziert wie bisher gewisse Teile des Zivilschutzes.
- Die Führung von Einsätzen im Bevölkerungsschutz soll weiterhin grundsätzlich bei
den Kantonen liegen. Die Kantone verfügen über das Gros der Mittel zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.
- Der Bund soll wie bis anhin im Einvernehmen mit den Kantonen Einsätze zur Be-
wältigung von Katastrophen und Notlagen koordinieren und allenfalls führen, wenn mehrere Kantone, das ganze Land oder das grenznahe Ausland betroffen sind. In Fällen von Radioaktivität, Notfällen bei Stauanlagen, Satellitenabstürzen, Epidemien, Tierseuchen und bei einem bewaffneten Konflikt liegt die Führung beim Bund. Der BST ABCN berät und unterstützt den Bundesrat bei der Führung solcher Einsätze und ist im Ereignisfall auch für die Koordination mit den Kantonen zuständig.
- Auch die Zusammenarbeit von Bevölkerungsschutz und Armee soll grundsätzlich
gleich bleiben. Wenn die Mittel zur Bewältigung einer Katastrophe oder Notlage