Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 56 _____________________________________________________________________________________

- Das Gros der Schutzdienstleistenden soll auch in Zukunft zur Erhöhung der Durch-

haltefähigkeit der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz eingesetzt werden. Um aber den Bedürfnissen der Kantone zu entsprechen und die Effizienz zu steigern, sollen spezialisierte Teile des Zivilschutzes auch als Elemente der ersten Staffel Schwergewichte bilden können (insbesondere die kantonalen und interkantonalen Stützpunkte).

3.2.1 Aufgaben

Katastrophen und Notlagen sind wegen der hohen Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens der primäre Auftrag des Zivilschutzes. Die diesbezüglichen Gefährdungsannahmen und Risikoszenarien stellen hohe Anforderungen an die Bereitschaft und Flexibilität des Verbundsystems Bevölkerungsschutz. Der Zivilschutz ist davon auch betroffen: Neben seiner bisherigen Aufgabe, die Durchhaltefähigkeit der übrigen Partnerorganisationen als zweite Staffel zu erhöhen, werden in Zukunft spezialisierte Zivilschutzformationen mit einem erhöhten Bereitschaftsgrad auch Leistungen im Rahmen einer ersten Staffel erbringen müssen. Der Einsatz im Falle eines bewaffneten Konflikts bleibt ebenfalls ein Auftrag des Zivilschutzes. Weil jedoch die Wahrscheinlichkeit eines solchen Konflikts für die absehbare Zukunft gering ist, ist diese Aufgabe nicht prioritär.

Der Zivilschutz hat im Katastrophen- und im Kriegsfall folgende, weitgehend gleich bleibenden Aufgaben: Leistungen bei Elementarschäden (z. B. Rettungen aus Trümmerlagen, technische Sicherungsarbeiten zur Schadensbegrenzung, Instandstellungsarbeiten), Leistungen beim Ausfall kritischer Infrastrukturen (z. B. logistische Unterstützung der betroffenen Bevölkerung), Leistungen bei ABC-Ereignissen (z. B. Messung der Ortsdosisleistung bei erhöhter Radioaktivität, Aufbau und Betrieb von Dekontaminationsstellen), Betreuung von schutzsuchenden und obdachlosen Personen, Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik, Unterstützung der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz, Instandstellungsarbeiten, Schutz der Kulturgüter (in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr), Bereitstellung von Mitteln zur Alarmierung der Bevölkerung, Bereitstellung von Kommunikationsinfrastruktur, Bereitstellung und Betrieb der Schutzinfrastruktur sowie Planung von und Mitwirkung bei Evakuationen57 bei Katastrophen und Notlagen.

3.2.2 Organisation

Damit der Zivilschutz seine Aufgaben effizient wahrnehmen und auch als spezialisiertes Ersteinsatzmittel bei Katastrophen und Notlagen eingesetzt werden kann, sind Anpassungen an der Organisationsstruktur erforderlich. Nachfolgend wird ein neues Modell in

57 Der Nuklearunfall in Fukushima hat der Problematik allfälliger grossflächiger Evakuationen neue Aktualität und Dringlichkeit verliehen. Dies daraus zu ziehenden Lehren müssen nun auch in der Schweiz in den entsprechenden Katastrophenbewältigungsszenarien berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA NOMEX) beschlossen. Aufgabe der Arbeitsgruppe, in der auch die Kantone mitarbeiten sollen, ist es, im Lichte der Erfahrungen von Japan zu untersuchen, ob und welche neuen gesetzlichen und organisatorischen Notfallschutzmassnahmen ergriffen werden müssen.