Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 18 Seiten

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genständige und gleichwertige Instrumente. Die Vertreter der Feuerwehren sind der Ansicht, dass im gesamten Bericht der Unterscheidung zwischen dem Verbundsystem Bevölkerungsschutz, das nur bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zum Einsatz gelange, und den angestammten Aufgaben der einzelnen Partnerorganisationen, die unabhängig von diesem Verbundsystem zur Alltagsbewältigung erbracht würden, zu wenig Rechnung getragen werde. Gleiches gelte für die verfassungsmässigen Zuständigkeiten, wonach für die einzelnen Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz und insbesondere auch die Feuerwehren allein die Kantone zuständig seien, und nicht der Bund.

Die Vernehmlassung hat aber insgesamt auch gezeigt, dass das Verbundsystem Bevölkerungsschutz als solches, das dahinter liegende Konzept und seine Nützlichkeit, nicht bestritten wird. Niemand hat sich dafür ausgesprochen, dieses System grundsätzlich zu hinterfragen, zu ändern oder gar abzuschaffen, auch jene nicht, die am meisten Kritik geäussert haben. Das Konzept Bevölkerungsschutz wird offensichtlich von allen als taugliche Grundlage angesehen, um die Bewältigung von natur- und technikbedingten Katastrophen in der Schweiz zu gewährleisten und weiter zu optimieren. Dasselbe gilt für den Zivilschutz als eine der fünf Partnerorganisationen dieses Verbundsystems: Auch hier gibt es neben Kritik im Einzelnen keine grundlegenden Vorbehalte bezüglich seiner Notwendigkeit und Nützlichkeit.

Dass sich im Bevölkerungsschutz und im Zivilschutz verschiedene Elemente bewährt haben und deshalb beibehalten werden sollen, ist ebenfalls unbestritten. Dazu zählen zum Bespiel die föderalistischen Strukturen und die primär kantonalen Zuständigkeiten im Bevölkerungsschutz und im Zivilschutz, die primäre Ausrichtung von Bevölkerungsschutz und Zivilschutz auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen oder die Weiterführung der subsidiären Unterstützung durch Mittel der Armee.

Bei den Elementen, die verstärkt werden oder neu sein sollen, gibt es ebenfalls solche, die im Grundsatz unbestritten sind, so zum Bespiel eine stärkere Gesamtkoordination des Verbundsystems Bevölkerungsschutz durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), die Bezeichnung von zentralen Ansprechstellen für alle Belange des Bevölkerungsschutzes auf Stufe und Bund und Kantonen sowie die Schaffung eines gemeinsamen Lageverbundes.

Andere neue Elemente der Strategie werden ebenfalls von klaren Mehrheiten befürwortet, geben aber im Detail mehr Anlass zu Fragen oder Kritik. So wird zum Beispiel der Einsetzung einer Studiengruppe zur Überprüfung des Dienstpflichtsystems unter gewissen Vorbehalten (v.a. der Forderung, diese Gruppe möglichst breit abzustützen und alle betroffenen Akteure einzubeziehen) von fast allen zugestimmt, wobei wiederum viele betonen, dass der Armee bei der Rekrutierung weiterhin Priorität eingeräumt und am Milizsystem festgehalten werden müsse. Ein weiteres neues Element der Strategie – die Prüfung von interkantonallen Stützpunkten für den Zivilschutz – findet zwar nicht ungeteilte Zustimmung, aber immer noch eine klare Mehrheit, unter der Voraussetzung, dass keine Doppelspurigkeiten (zur Armee oder Feuerwehr) werden. Auf Vorbehalte oder Ablehnung – insbesondere seitens der Kantone – stösst hingegen die Absicht, die Bestände im Zivilschutz zu reduzieren, u.a. durch die Senkung des Dienstalters und die Abschaffung der Reserve. Praktisch alle Kantone sprechen sich hier gegen eine pauschale Senkung aus und fordern, dass die Bestände zwar überprüft, aber den realen Bedürfnissen der einzelnen Kantone angepasst werden sollen.

2. Die Ergebnisse im Einzelnen

Es werden nachfolgend nicht alle Stellungnahmen und Anträge im Einzelnen erwähnt; es handelt sich um eine Zusammenfassung. Erwähnt werden insbesondere jene Aspekte, die jeweils von mehreren Vernehmlassungsteilnehmern vorgebracht wurden.

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