Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 18 Seiten
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Anpassungen zu prüfen seien. Ausserdem ist es für die meisten Kantone eine zwingende Bedingung, dass eine verstärkte Koordination (z.B. zur Sicherstellung der Interoperabilität und Einheitlichkeit von Ausrüstung, Material oder Ausbildungsunterlagen) auch mit einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes einhergehen müsse; andernfalls seien die Kantone nicht bereit, Vorschriften des Bundes zu akzeptieren.
Ansprechstellen: Die Bezeichnung zentraler Ansprechstellen für alle Belange des Bevölkerungsschutzes auf Stufe Bund und Kantone (für den Alltag wie auch die Ereignisbewältigung) ist unbestritten und wird von vielen als wichtiger Fortschritt gewürdigt.
Aufgabenteilung: Die Aufgabenteilung zwischen den Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz wird von allen für grundsätzlich richtig befunden; dass hier keine grundlegenden Änderungen vorgenommen werden sollen, ist deshalb unbestritten. Von verschiedener Seite wird aber gefordert, dass gewisse Schnittstellen innerhalb des Verbundsystems sowie mit weiteren Partnern geklärt und geregelt werden. Innerhalb des Verbundsystems ist es vor allem die Aufgabenteilung zwischen Feuerwehr und Zivilschutz, wo sich einzelne Kantone sowie die Feuerwehrorganisationen gegen zu weitgehende Aufgaben des Zivilschutzes aussprechen: Dieser sei für Einsätze in Kernbereichen der Feuerwehr weder ausgerüstet noch ausgebildet und komme deshalb nur für einfachere, unterstützende Arbeiten in Frage. Verschiedene Organisationen, die in einem weiter gefassten partnerschaftlichen Verhältnis zum Bevölkerungsschutzes stehen (z.B. Rotes Kreuz, Samariter, Redog), fordern, dass ihre Leistungen in der Katastrophenhilfe stärker gewürdigt und die Zusammenarbeit mit dem Verbundsystem Bevölkerungsschutz verbindlicher geregelt werden soll. Weiter wird von zahlreichen Kantonen gefordert, dass der Rolle von öffentlich-rechtlichen und privaten technischen Betrieben, insbesondere von Betreibern kritischer Infrastrukturen, mehr Beachtung geschenkt und konkretere Überlegungen angestellt werden, wer von diesen Akteuren wie enger ins Verbundsystem einbezogen werden soll und kann.
Bedeutendster Kritikpunkt bezüglich Aufgabenteilung und Schnittstellen im Bevölkerungsschutz ist jedoch die Rolle des Zivildienstes: Praktisch alle Kantone wehren sich dagegen, dem Zivildienst bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ebenfalls Aufgaben zu übertragen, da er dafür weder ausgebildet, ausgerüstet noch strukturiert sei. Die Kantone lehnen deshalb jede Form von Einsatz des Zivildienstes unter ihrer Verantwortung ab und fordern stattdessen, dass die Frage, ob der Zivildienst tatsächlich ein sicherheitspolitisches Instrument sein soll, überprüft und gegebenenfalls gesetzlich angepasst werden soll.
Lageverbund: Die Schaffung eines integrierten, durch den Bund betriebenen Lageverbunds wird grundsätzlich von allen begrüsst, auch wenn vereinzelt an der Realisierbarkeit eines solchen Systems gezweifelt wird.
Dienstpflichtsystem: Die Absicht, eine breit abgestützte Studiengruppe zur Überprüfung des Dienstpflichtsystems einzusetzen wird grundsätzlich von einer breiten Mehrheit begrüsst, unter der Voraussetzung, dass die Kantone und Partnerorganisationen angemessen darin vertreten seien. Im Detail divergieren die Meinungen und Forderungen hinsichtlich der Arbeit dieser Studiengruppe teilweise: Viele fordern, dass die Studiengruppe möglichst unvoreingenommen alle Optionen prüfen solle, wobei einige explizit auch die Option einer allgemeinen Dienstpflicht geprüft haben möchten, was hingegen andere wiederum explizit ausschliessen möchten. Viele Kantone sähen in einer grundlegenden Überprüfung eine Möglichkeit, neben der Militärdienstpflicht einen einzigen zivilen Ersatzdienst zu schaffen, wobei dies für die meisten unter der Voraussetzung zu geschehen hätte, dass die Militärdienstpflicht weiterhin Priorität hat. Die Prüfung der Frage, ob künftig nicht auch beschränkt Militärdiensttaugliche für den Zivilschutz rekrutiert werden sollen, wird von einigen Kantonen begrüsst, von verschiedener Seite jedoch im Vornherein grundsätzlich abgelehnt. Ähnliches gilt für die Prüfung der Frage, ob weitere Akteure, die für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz Beiträge leisten, Anspruch auf Erwerbsersatz (EO) haben sollen. Dies wird von zahlreichen Kantonen und Partnerorganisation als zu klärende Option begrüsst, einzelne wiederum lehnen das wegen drohender Mehrkosten grundsätzlich ab.
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