Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 18 Seiten
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Eher negativ, nur teilweise Feuerwehrinspektorat Fribourg, FKS, SFV, VSBF4
einverstanden, umfangreichere Kritik und Anträge Grundsätzlich negativ, ZH, VVAGI2
fundamentale Kritik,
Rückweisung
Ohne Wertung GPS/GB, Corpataux-Magnedens, H+3
Die Tabelle zeigt, dass eine deutliche Mehrheit den Berichtsentwurf grundsätzlich positiv beurteilt, mehrheitlich bis grösstenteils damit einverstanden ist und Kritik und Änderungsanträge auf einzelne Aspekte beschränkt. Zu dieser Gruppe gehören insbesondere sämtliche Kantone, mit Ausnahme des Kantons Zürichs, der sich als einziger Kanton für eine Rückweisung und Überarbeitung des Berichts ausgesprochen hat, weil dieser zu wenig strategische Überlegungen aufweise und wichtige Grundsatzfragen nicht löse, sondern lediglich aufschiebe.
Die weitgehende Zustimmung der Kantone zeigt, dass es der paritätisch zusammengesetzten Projektgruppe gelungen ist, mit dem vorliegenden Bericht eine tragfähige Ausgangsbasis für die gemeinsame Weiterentwicklung des Verbundsystems Bevölkerungsschutz und des Zivilschutzes zu schaffen, eines der übergeordneten Ziele dieses Projekts. Die Kantone haben diese Tatsache, dass hier ein Bericht des Bundesrates paritätisch mit Vertretern der Kantone erarbeitet wurde, denn auch als lobenswertes und richtiges Vorgehen hervorgehoben, zumal es sich beim Bevölkerungsschutz um eine Domäne handelt, die grösstenteils in der Zuständigkeit der Kantone liegt. Die Kritik der Kantone ist deshalb nur punktuell, wobei über alle Kantone hinweggesehen ein Aspekt zentral ist, nämlich jener der Finanzierung der persönlichen Ausrüstung und des Einsatzmaterials beim Zivilschutz. Hier fordern sämtliche Kantone eine stärkere Beteiligung des Bundes, um dem Gebot der Einheitlichkeit und Interoperabilität des zu beschaffenden Materials sowie der verfassungs- und gesetzmässigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gerecht zu werden. Es handelt sich hier um eine Frage, die seit Längerem kontrovers ist, und die deshalb nun, wie das auch die Kantone fordern, in den auf diesen Bericht folgenden Projektarbeiten zwingend angegangen und gelöst werden muss.
Neben den Kantonen haben sich insbesondere auch die Dachverbände der Städte und Gemeinden, Vertreter der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (v.a. Polizei, Feuerwehr) sowie von Dritten, die in einem weiter gefassten partnerschaftlichen Verhältnis zum Verbundsystem Bevölkerungsschutz stehen (z.B. Rotes Kreuz, Samariterbund), geäussert. Auch von dieser Seite wird dem Bericht grösstenteils zugestimmt. Grösster Kritikpunkt ist auch hier im Wesentlichen ein gemeinsamer, nämlich, dass im Bericht der Bedeutung der eigenen Ebene, Institution oder Organisation für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz zu wenig Rechnung getragen werde. Die Städte und Gemeinden fühlen sich im Bericht in Anbetracht ihrer realen Bedeutung für die Alltags- und Krisenbewältigung zu wenig berücksichtigt, wobei diese Kritik dadurch relativiert wird, dass seitens vieler Kantone das Umgekehrte betont wird, dass nämlich die Ebene der Gemeinde eine kantonale Domäne sei und damit nicht in einen Bericht des Bundesrates gehöre. Mit dem Verbundsystem Bevölkerungsschutz assoziierte Dritte wie das Rote Kreuz, der Samariterbund oder REDOG vermissen ihrerseits Ausführungen beziehungsweise Klärungen zu Rolle und Nutzen ihrer jeweiligen Organisation für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz.
Grossflächigere Kritik am Bericht äussern unter den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes einzig die Vertreter der Feuerwehren. Sie kritisieren insbesondere, dass der Bericht den Bevölkerungsschutz als Verbundsystem (von fünf Partnerorganisationen) und den Zivilschutz (als eine dieser fünf Partnerorganisationen) zu wenig klar voneinander abgrenze und damit fälschlicherweise den Eindruck erwecke, es handle sich hier um zwei ei-
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