Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 18 Seiten
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Diensttage pro Jahr leisten, als Beleg erachtet, dass die derzeitige Bewilligungspraxis funktioniere. Eine Überprüfung der Kontrollpraxis, wie sie der Bericht vorschlägt, wird denn auch von mehreren Kantonen abgelehnt. Was hingegen gemäss zahlreicher Kantone nach wie vor fehle, seien einheitliche Kriterien für die Bewilligung von EzG. Schliesslich wird von verschiedener Seite – darunter Kantone, Städte und weitere Organisationen – gefordert, die Unterscheidung zwischen EzG und Wiederholungskursen aufzuheben oder dies zumindest zu prüfen.
Stützpunkte: Die Absicht, spezialisierte personelle und materielle Mittel in interkantonalen Stützpunkten zusammenzufassen, wird unterschiedlich beurteilt. Eine Mehrheit, auch unter den Kantonen, ist dafür, Machbarkeit und Nutzen eines solches Stützpunktsystems zumindest zu prüfen, wobei aber Doppelspurigkeiten zwingend zu vermeiden seien, vor allem gegenüber den Mitteln der Armee, aber auch der Feuerwehren. Eine Minderheit ist gegen die Schaffung interkantonaler Stützpunkte beziehungsweise deren Prüfung, weil sie entweder Doppelspurigkeiten bei einem solchen System für unvermeidlich halten oder weil sie das heutige System für besser oder zumindest genügend gut erachten.
Interoperabilität: Dass der Bund Vorgaben für die Interoperabilität im Zivilschutz macht (punkto Ausbildung, Führung, Material), wird durchwegs als sinnvoll erachtet. Praktisch alle Kantone machen allerdings klar, dass solche Vorgaben für sie nur dann akzeptabel seien, wenn auch der Bund einen angemessenen finanziellen Beitrag zur Sicherstellung dieser Interoperabilität leiste.
Material: Die Frage des Materials im Zivilschutz beziehungsweise dessen Finanzierung ist, wie bereits mehrmals erwähnt, der kontroverseste Aspekt im vorliegenden Bericht. Die Kantone fordern praktisch geschlossen, dass der Bund sich bei der Beschaffung von einheitlichem Material und persönlicher Ausrüstung beteiligen müsse, da nur so die angestrebte Interoperabilität gewährleistet werden könne. Gemäss mehreren Kantonen ist zudem die Aussage im Bericht, wonach das mit der Zivilschutzreform 95 beschaffte Material immer noch zeitgemäss sei, falsch; es sei zumindest teilweise veraltet und müsse deshalb erneuert werden. Ebenfalls kritisiert wird seitens der Kantone, dass die Frage der Entsorgung des alten Materials im Bericht ungenügend thematisiert werde; hier bestehe dringender Handlungsbedarf, was auch im Bericht klar gemacht werden solle.
Kapitel 4: Weiteres Vorgehen, Umsetzung
Das im Bericht skizzierte weitere Vorgehen gibt kaum Anlass zu Bemerkungen und ist wenig kontrovers. Die Absicht, ausgehend vom vorliegenden Bericht und nach dessen Behandlung im Bundesrat und Parlament je eine Projektgruppe zum Bevölkerungsschutz und zum Zivilschutz einzusetzen, die sich detaillierter mit den im Bericht skizzierten Prüfungs- und Umsetzungsarbeiten befassen, wird von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern als richtig erachtet. Dasselbe gilt für die geplante Studiengruppe zur Überprüfung des Dienstpflichtsystems. Einziger Hinweis seitens praktisch aller Kantone sowie der Partnerorganisationen ist jener, dass bei der Zusammensetzung der Projektgruppen beziehungsweise der Studiengruppe darauf zu achten sei, dass Kantone und Partnerorganisationen paritätisch oder angemessen einzubeziehen seien.
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