Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 18 Seiten
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Kapitel 2: Bevölkerungsschutz
In diesem Kapitel unterscheidet der Bericht zwischen Strategieelementen, die sich im Bevölkerungsschutz bewährt haben und deshalb beibehalten werden sollen, und solchen, die neu sind oder verstärkt werden sollen – eine Ansicht, wie sie von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer geteilt wird. Nachfolgend werden anhand der wichtigsten Elemente die Stellungnahmen thematisch zusammengefasst:
Ausrichtung: Die Absicht, die primäre Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen beizubehalten und zu verstärken, ist unbestritten. Einzelne hätten sich diesbezüglich im Bericht aber eine klarere Abgrenzung zur Bewältigung von Alltags- und Grossereignissen gewünscht, weil bei dieser das Verbundsystem Bevölkerungsschutz keine Rolle spiele, sondern nur die Blaulichtorganisationen.
Zuständigkeit: Dass die Zuständigkeit für den Bevölkerungsschutz und dessen Partnerorganisationen weiterhin grösstenteils bei den Kantonen bleiben soll, weil sie (beziehungsweise die Gemeinden) auch über das Gros der Einsatzmittel verfügen, ist unbestritten. Für einige, darunter insbesondere die Feuerwehrorganisationen, wird im Bericht allerdings zu wenig klar gemacht, dass die Zuständigkeiten für die einzelnen Partnerorganisationen sowie die Einsatzführung alleine bei den Kantonen liege und der Bund nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt eine Rolle zu spielen habe.
Finanzierung: Die Weiterführung der mit dem Neuen Finanzausgleich eingeführten Zuständigkeitsfinanzierung ist im Grundsatz ebenfalls unbestritten. Praktisch alle Kantone sind allerdings der Ansicht, dass der Bund bei der Umsetzung dieses Prinzips bisher seinen Verpflichtungen nicht genügend nachgekommen sei und der sich bei der Beschaffung von neuem Einsatzmaterial und persönlicher Ausrüstung finanziell stärker beteiligen müsse. Die Frage, wie der Grundsatz der Zuständigkeitsfinanzierung konsequent umgesetzt werde, sei bedauerlicherweise auch im vorliegenden Bericht nicht geklärt worden und müsse deshalb nun dringend in den anschliessenden Projektarbeiten angegangen und gelöst werden.
Einsatzführung: Dass die Einsatzführung grundsätzlich weiterhin bei den Kantonen liegen soll, ist unbestritten, genauso wie der Umstand, dass in gewissen Fällen (z.B. wenn mehrere Kantone oder das grenznahe Ausland betroffen sind) der Bund im Einvernehmen mit den Kantonen eine koordinierende oder allenfalls führende Rolle übernehmen kann. Die in dieser Frage insbesondere seitens der Kantone geäusserte Kritik zielt darauf ab, dass auf Stufe Bund die Führungsfrage und das Verhältnis zwischen einzelnen Gremien (v.a. dem Bundesstab ABCN und dem Koordinations- und Konsultationsmechanismus des Sicherheitsverbunds Schweiz, KKM SVS) nicht genügend klar dargestellt und geregelt sei. Viele Kantone wünschen sich eine klarere Hierarchisierung der Strukturen auf Stufe Bund, wobei beispielsweise vorgeschlagen wird, auch auf Stufe Bund ein übergreifendes Krisenmanagementorgan zu schaffen, analog den kantonalen Führungsorganen, oder den BST ABCN dem KKM SVS unterzuordnen. Ausserdem wird seitens zahlreicher Kantone verlangt, dass klarer gemacht werden soll, welches Gremium sich auf Stufe Bund mit Bevölkerungsschutzthemen befasst und wer wo Einsitz nehmen soll, wobei sich eine deutliche Mehrheit der Kantone für den KKM SVS als Dialogplattform und eine Einsitznahme der Kantone ausspricht.
Armee: Die bisherige Zusammenarbeit zwischen Bevölkerungsschutz und Armee wird praktisch durchwegs positiv beurteilt. Eine grosse Mehrheit spricht sich dafür aus, dass die bisher praktizierte subsidiäre Unterstützung durch Mittel der Armee, wie im Bericht skizziert, weitergeführt werden soll. Vereinzelt wird für eine noch stärkere Rolle der Armee plädiert, auf der anderen Seite aber auch dafür, die Katastrophenhilfe als rein zivile Aufgabe zu betrachten und eine Verschiebung von militärischen Mitteln zur zivilen Seite in Betracht zu ziehen.
Koordination: Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen eine stärkere Rolle für das BABS im Bevölkerungsschutz, sofern sich diese auf eine stärkere Koordination des Gesamtsystems beschränkt und die verfassungs- und gesetzmässigen Zuständigkeiten respektiert werden. Mehrere Kantone betonen, dass eine stärkere Koordination durch das BABS mit einer klaren Definition seiner Aufgaben einhergehen müsse und auch organisatorische
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