Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten

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Bericht

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Am 1. Januar 2008 ist das neue Bundesgesetz vom 16. Dezember 20052 über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) in Kraft getreten. Dieses legt erstmals auf Bundesebene die Grundzüge einer staatlichen Integrationspolitik* von Bund, Kantonen und Gemeinden fest (vgl. Art. 4 und 53–58 AuG). Seither haben Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam Massnahmen zur Implementierung der Integrationspolitik getroffen.

Mit der Überweisung der Motion Schiesser "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe" (06.3445) und der Motion der sozialdemokratischen Fraktion "Aktionsplan Integration" (06.3765) haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat beauftragt, aus einer Gesamtsicht heraus verbindliche rechtliche und programmatische Grundlagen der Integrationspolitik zu entwickeln, die über das Integrationskapitel im AuG hinausgehen.

Zahlreiche weitere parlamentarische Vorstösse haben punktuelle Veränderungen, die auch die Integration* tangieren, vorgeschlagen. Eine Liste dieser Vorstösse findet sich im Anhang.

Am 29. Juni 2009 hat die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) – die politische Plattform der Exekutiven von Bund, Kantonen sowie Städten und Gemeinden – einen Bericht mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik verabschiedet.3 Dieser Bericht und die dazugehörende Dokumentation, die von einer tripartiten Projektleitung (Bund, Kantone, Städte) sowie einer breit zusammengesetzten Expertengruppe (betroffene Behörden, Sozialpartner, Migrationsbevölkerung, Zivilgesellschaft) erarbeitet wurden, geben eine Gesamtsicht zu den Entwicklungen in allen integrationsrelevanten Bereichen (Bildung, Arbeit, Soziale Sicherheit, Gesundheit, Gesellschaft, Politische Partizipation, Einbürgerung), auf allen drei politischen Ebenen sowie in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Empfehlungen sehen vor, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ihre jeweilige Integrationsförderung an folgenden Grundsätzen orientieren4:

- Integrationsförderung ist subsidiär zur Verantwortung und zum Engagement

der einzelnen Personen sowie der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure.

- Integrationsförderung ist umfassend, zielgerichtet und bedürfnisorientiert.

2 SR 142.20

3"Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik", Bericht und

Empfehlungen der TAK vom 29. Juni 2009, abrufbar von der Webseite der TAK: http://www.tak-cta.ch/ (Stand 11. April 2011), im Folgenden zitiert als "TAK-Bericht 2009".

4TAK-Bericht 2009, S. 33 f.