Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
- Integrationsförderung erfolgt in allen gesellschaftlichen Bereichen und liegt in
der Verantwortung der jeweils zuständigen Akteure (Regelstrukturen*).
- Integrationsförderung findet partnerschaftlich zwischen staatlichen und
nichtstaatlichen Akteuren statt.
- Spezifische Integrationsförderung* beruht auf angemessen ausgestatteten
Strukturen und Massnahmen, die koordinierend, unterstützend und ergänzend zu den Regelstrukturen wirken.
Die vorliegende Gesetzesänderung orientiert sich an diesen gemeinsam von Bund, Kantonen und Städten erarbeiteten Empfehlungen.
Am 5. März 2010 hat der Bundesrat in Erfüllung der Motion Schiesser und der Motion der sozialdemokratischen Fraktion zu Handen der eidgenössischen Räte einen Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes verabschiedet5.
Dieser Bericht stützt sich einerseits auf die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Ausländergesetzgebung und der darauf basierenden Neuausrichtung der Integrationsförderung des Bundes. Anderseits basiert der Bericht auf breit abgestützten Konsultationen von Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen, Städten und Gemeinden sowie von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreisen. Er berücksichtigt insbesondere die Empfehlungen des TAK-Berichts.
In diesem Bericht legt der Bundesrat dar, dass er einen Integrationsplan verfolgen will, der unter anderem Neuerungen im rechtlichen Bereich vorsieht und die sogenannte spezifische Integrationsförderung (s. Ziff. 1.3) verstärken will. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen dafür die entsprechenden rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.
Ebenfalls in die Vorlage aufgenommen wurden einige der Vorschläge, die der Bundesrat im Zusammenhang mit seiner Botschaft vom 24. Juni 2009 zur Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)" und zur Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer gemacht hatte und die in der damaligen Vernehmlassung als mehrheitsfähig erachtet worden sind.
1.2 Untersuchte Lösungsmöglichkeiten
Ursprünglich wurden folgende zwei Varianten diskutiert:
(A) Revision des Ausländergesetzes (AuG), Anpassung der bereits heute bestehenden integrationsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 4, 53–58 und
5Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes, abrufbar auf der Website des BFM:
http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/migration/integration/berichte/ber-brintegrpolitik-d.pdf (Stand 11. April 2011), im Folgenden zitiert als "Bericht
Weiterentwicklung 2010".