Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
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BE:
- Ergänzungsvorschlag (Bst. a). "[...] in Kindertagesstätten und anderen Institutionen
der Kinderbetreuung- und -förderung im Vorschulbereich [...]".
BL:
- [Es] sollte der Zugang zu den Regelstrukturen der Bundessozialversicherungen ge-
prüft werden.
GR:
- Die Regierung steht dem Ansinnen, die Raumplanung als Instrument zur Integration
aufzuführen, kritisch gegenüber.
CARITAS:
- Caritas Schweiz begrüsst, dass den Regelstrukturen eine grosse integrationspoliti-
sche Bedeutung zukommt.
CP:
- Il appartient, en premier lieu, à l'étranger d'entreprendre lui-même toute démarche
en vue de son intégration.
- Les particuliers n'ont pas à être investis de la tâche d'intégration des étrangers qui
doit rester dans les mains de la collectivité publique.
EKKJ:
- Nicht einverstanden, dass der Bund unter dem Deckmantel des Föderalismus den
Kantonen immer noch nicht minimale Integrationsstandards im Bereich der Frühförderung von ausländischen Kindern in Kindertagesstätten und Kindergärten vorschreibt.
- Die Teilrevision des AuIG ist eine Chance, die positiven Erfahrungen des Basler
Projekts "Fördern und Fordern" auf die ganze Schweiz verbindlich auszuweiten (Deutsch-Obligatorium im Rahmen der Frühförderung in Sprach-Spielgruppen für Migranten).
H+:
- Sprachliche Barrieren sind gemäss wissenschaftlichen Studien eine Hauptquelle für
Behandlungsfehler. Dolmetscherleistungen tragen wesentlich zur Patientensicherheit bei.
- Im Grundsatz begrüssen wir diese Regelung, denn […] das interkulturelle Überset-
zen ist in medizinischen Einzelfällen von grosser Bedeutung. Wir lehnen es jedoch entschieden ab, dass die Spitäler und Kliniken diese Übersetzungskosten selbst tragen müssen, wie dies heute mehrheitlich der Fall ist.