Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten

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4. Integrationsförderung (Art. 53 bis 57 VE-AuIG)

FDP:

- Die Struktur von Kapital 8 ist unserer Ansicht nach falsch. Analog zum Grundsatz

von fordern und fördern muss zuerst der Abschnitt Integrationserfordernisse und dann der Abschnitt Integrationsförderung aufgeführt werden […].

4.1. Grundsätze (Art. 53 VE-AuIG)

BL:

- In Absatz 3 bitten wir zu prüfen, ob der Begriff „berufliches Fortkommen“ nicht durch

die Formulierung „Erreichung der finanziellen Selbständigkeit“ ersetzt werden sollte. Zudem sollte auch hier statt „Landessprache“ die Formulierung „am Wohnort gesprochene Amtssprache“ verwendet werden.

GE:

- Le fait de „valoriser les potentiels“ et de „tenir compte de la diversité“ sont des prin-

cipes peu mis à contribution dans le cadre du projet de modification de la LEtr […].

SG :

- Wir vermissen, dass […] nicht auch Art. 4 AuG, der die Grundsätze der Integration

regelt, in die Revision einbezogen wird. Wir schlagen vor, dass die vier Grundprinzipien „Chancengleichheit verwirklichen“, „Potentiale nutzen“, „Vielfalt berücksichtigen und „Eigenverantwortung einfordern“ […] in geeigneter Form aufgenommen werden.

SO:

- Hier vermissen wir die Prinzipien „Potentiale nutzen“ sowie „Vielfalt berücksichti-

gen“, wie es im Bericht des Bundesrates und der TAK zum Ausdruck kam.

EKR:

- Einfügen neuer Satz zu Absatz 2: Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung

der tatsächlichen Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung stellen keine Diskriminierung dar.

INTERPRET:

- Folgende Ergänzung in Absatz 3 wird vorgeschlagen: "Zu diesem Zweck fördern

und unterstützen sie Angebote, welche eine Verständigung auch dann sicherstellen,