Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten

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EKM/KOFI (+SP):

- Die Förderbereiche sollen um den Aspekt der politischen Partizipation erweitert

werden.

HEKS:

- Lit. c: ist zu vage formuliert.

- Lit. e: Nachholbildung ist nicht nur auf vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge zu

beschränken.

INTERPRET:

- Eine Ergänzung bezüglich der Förderung von Angeboten und Massnahmen zur

Überwindung allfälliger Verständigungsschwierigkeiten sprachlicher und/oder kultureller Art ist angezeigt.

VSAA:

- Wir sind der Ansicht, dass in jedem Fall primär die Regelstrukturen zu nutzen sind

und, falls diese nicht genügen, „können“ und nicht wie im erläuternden Bericht festgehalten (S. 45) „müssen“ besondere Strukturen angeboten werden.

KID:

- Es sind weitere gezielte Anstrengungen zu unternehmen, um die angestrebte Ver-

ständigung zwischen der schweizerischen und der zugewanderten/ausländischen Bevölkerung zu erreichen und das Zusammenleben zu erleichtern. In diesem Sinne ist Art. 57 (Förderbereiche) wie folgt zu ergänzen: Bst. h [neu] die Begegnung zwischen der einheimischen und zugewanderten/ausländischen Wohnbevölkerung zu fördern.

s@s:

- Wir stellen folgenden Antrag zur Ergänzung:

h. die politische Partizipation fördern.

i. Anerkennung von ausländischen Diplomen.

SKOS:

- Die SKOS erachtet die Mitsprache und Mitwirkung im öffentlichen Leben im Sinne

von aktiver Partizipation als wichtige integrationspolitische Aufgabe. Sie schlägt deshalb vor, Art. 57b zu erweitern „die soziale Integration und die aktive Partizipation im öffentlichen Leben zu fördern“.

SVEB:

- Ergänzungsvorschlag: Art. 57f die politische Partizipation fördern.