Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften und Inverkehrbringen · 10 Seiten
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schweizerische Lösung jedoch fallen gelassen worden. Mit der aktuellen EnV-Revision wird die Übernahme der EU-Regelung vorgeschlagen. Ergebnis wird jedoch sein, dass eine gute Kommunikation zur Energieetikette wesentlich aufwändiger werden wird und dass nicht mehr grundsätzlich die Klasse A die beste Klasse ist.
Für TV-Geräte (erstmals mit Energieetikette) sowie für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler wird mit der aktuellen Änderung der Energieverordnung die neue Etikette zur Pflicht werden.
6.2 Weitere Deklarationen
Neben den auf der Energieetikette geforderten Informationen können weitere Deklarationen verlangt sein, wie beispielsweise seit September 2010 bei den Lampen. Solche zusätzlichen Anforderungen sind immer identisch mit den in der EU vorgeschriebenen, um den Marktteilnehmern keine zusätzlichen Lasten aufzubürden.
7 Auswirkungen
7.1 Energetischer Gewinn
Für die neuen Effizienzvorschriften bestehen in der Schweiz keine genügenden Grundlagen, um den energetischen Gewinn aufgrund des schweizerischen Marktes zu berechnen. Deshalb werden für die von der EU übernommenen Vorschriften die EU-Abschätzungen entsprechend der Bevölkerungszahl auf die Schweiz umgerechnet. Die EU hatte ausführliche Studien zum Thema ausarbeiten lassen. Die durchschnittliche Effizienz ohne Vorschriften ist für die Schweiz zwar etwas höher zu schätzen als im EU-27 Durchschnitt, andererseits ist in der Schweiz die Penetration mit den Geräten höher. Diese beiden Effekte dürften sich etwa kompensieren. Die umgerechneten EU-Werte wurden abgerundet, um bei diesen Prognosen auf der sicheren Seite zu sein.
TV-Geräte (Anhang 2.12)
Aufgrund der EU-Studien, umgerechnet auf die Schweiz, kann mit einer jährlichen Einsparung, die bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollte, von 400 GWh gerechnet werden.
Dies bedeutet jedoch keine Reduktion des Elektrizitätserbrauchs. Die EU rechnet, dass ohne Massnahmen von 2007 bis 2020 der Verbrauch der TV-Geräte mehr als verdoppelt würde. Mit der Massnahme wird lediglich der Verbrauchsanstieg gemindert. Die Massnahmen sind aber deswegen umso notwendiger.
Umwälzpumpen (Anhang 2.13)
Aufgrund der EU-Abschätzungen wird mit einer bis 2020 erreichten Wirkung von 300 GWh pro Jahr gerechnet. Bei dieser Massnahme ist mit einem Rückgang des Verbrauchs zu rechnen, der durch unbeeinflussten Zuwachs nicht ganz aufgehoben wird.
Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen und Vorschaltgeräte (Anhang 2.14)
Für diese Geräte wird aufgrund der EU-Studien mit einer bis 2020 erreichten jährlichen Wirkung von 500 GWh gerechnet. Auch trotz dieser Massnahmen muss mit einem weiteren leichten Verbrauchsanstieg gerechnet werden.
In Summe werden diese drei neuen Effizienzvorschriften bis zum Jahr 2020 einen Energieeffizienzgewinn von jährlich 1‘200 Gigawattstunden (GWh) bewirken.
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