Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften und Inverkehrbringen · 10 Seiten

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5.2 Vorschriftsanpassungen mit materiellen Änderungen

Die EU hat seit den Mitte 2009 in der Schweiz beschlossenen Effizienzvorschriften ebenfalls für mehrere dieser Kategorien von Elektrogeräten Vorschriften erlassen. Zum Teil bestehen nur geringe Abweichungen zu den schweizerischen Vorschriften. Wenn die Abweichungen gering sind oder wenn bereits eine weitere Entwicklungsstufe eingebaut ist, sind Angleichungen des Rechts angebracht. Es sind aber auch weitere Anpassungen und auch die Erhöhung der Effizienz enthalten. Auf eine Einschränkung des Geltungsbereichs für Netzgeräte, durch eine Ausnahme für Garten- und Handwerkzeuge, wurde entgegen den ersten Absichten verzichtet. Es wird erwartet, dass aufgrund der gestiegenen Erwartungen an die Energieeffizienz die EU diese Anwendungen künftig auch noch einbeziehen wird. Ein hin und her im schweizerischen Recht sollte daher vermieden werden.

Die folgenden Gerätekategorien sind von den Änderungen betroffen:

Waschmaschinen

Die EU hat eine neue Basis für die Effizienzberechnung definiert und bereits eine zweite zeitliche Stufe vorgesehen. Es wird auf die EU-Vorschriften gewechselt, die ein vergleichbares Effizienzniveau aufweisen.

Bereitschafts- und Aus-Zustand

Informationstechnische Geräte, die für den Betrieb mit einer Nennspannung von mehr als 300 Volt ausgelegt sind, werden neu ausgenommen.

Set-Top-Boxen

HDTV-Geräte werden neu ebenfalls in den Geltungsbereich aufgenommen. Für die Bestimmung der Effizienz wird nicht mehr nur der Standby-Verbrauch, sondern der Gesamt-

verbrauch nach dem europäischen Modell (Code of Conduct, V8) angewandt.

Elektromotoren

Der bisher leicht von der EU abweichende Geltungsbereich (die EU-Vorschrift erfolgte erst nach der schweizerischen Fassung) wird mit der EU synchronisiert. Es werden die ab 2015 folgenden weiteren Stufen aufgenommen.

6 Deklarationsvorschriften

6.1 Neue Energieetikette

Bei einigen der bestehenden Energieetiketten für Elektrogeräte besteht seit einiger Zeit Handlungsbedarf betreffend der Definition der Energieeffizienzklassen. Durch die erfreuliche Entwicklung der Geräte hin zu besserer Effizienz ist bei ihnen ein grosser Anteil des Marktangebotes in der obersten Effizienzklasse. Als erste Massnahme hatte die EU bereits im Jahr 2003 für Kühl- und Gefriergeräte die zusätzlichen Klassen A+ und A++ beschlossen, eine Erweiterung der Etikette die wir auch für die Schweiz übernahmen. Seit mehreren Jahren hatte die EU nun verschiedene Varianten für eine neue Etikette studiert und immer wieder wegen dem Widerstand einer jeweils anderen Gruppe von Marktakteuren verworfen. Die nun gewählte Version, die für alle Gerätekategorien mit der Zeit bis zur Klasse A+++ gehen wird, aber in der Regel trotzdem nur sieben Klassen aufweisen wird, erachtet das Bundesamt für Energie (BFE) als wenig transparente Lösung. Das BFE hatte deshalb in Erwägung gezogen, für die Schweiz die klassische Energieetikette mit den sieben Energieeffizienzklassen A bis G neu zu definieren. Mit Rücksicht auf die Umtriebe für den Handel ist diese

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