Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften und Inverkehrbringen · 10 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht
1.3 Zeitplan
Das Inkrafttreten der geänderten Energieverordnung ist für den 1. Januar 2012 geplant. Dazu sind die Abläufe gemäss dem folgenden Terminplan nötig:
1. Ämterkonsultation 15.04.2011 27.04.2011 Anhörung 06.05.2011 07.07.2011
2. Ämterkonsultation 17.08.2011 31.08.2011 Mitberichtsverfahren 29.09.2011 19.10.2011 BR-Sitzung 19.10.2011
Publikation in AS (18 AT) 08.11.2011
Inkrafttreten 01.01.2012
1.4 Übergangsfristen
Die Übergangsfristen sind für die einzelnen Anhänge differenziert vorgesehen. Grundsätzlich ist für neue Vorschriften eine Frist bis Ende Juni 2012 eingeplant. Falls in der EU für die übernommenen Vorschriften ein späterer Wirkungsbeginn gilt, wird die Übergangsfrist entsprechend länger angesetzt.
Falls die Anhänge der EnV keine materiellen Änderungen beinhalten, werden keine neuen Fristen angesetzt. Um Unsicherheiten auszuschliessen, kann der 1. Januar 2012 als Frist aufgeführt sein. Es wird ebenfalls definiert wie mit allenfalls noch auf dem Markt vorhandenen Produkten umzugehen ist.
2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union
Die aktuelle Änderung bewirkt Annäherungen an das Recht der Europäischen Union (EU). Die neuen Effizienzvorschriften werden eins zu eins von der EU übernommen. Einzig der Wirkungsbeginn wird in einzelnen Fällen später erfolgen (z.B. Vorschaltgeräte für Lampen). Bei bestehenden Vorschriften sind, wo angebracht, Synchronisierungen aufgenommen worden. Andererseits wurden aber auch bewusst Differenzen belassen, wo diese aufgrund unterschiedlicher Marktverhältnisse gerechtfertigt sind, wie beim Geltungsbereich für den Bereitschafts- und Aus-Zustand (Anhang 2.8). Durch die wesentlich grössere Verbreitung von Haushaltgeräten mit 400-Volt-Anschluss in der Schweiz ist es gerechtfertigt, diese im Geltungsbereich eingeschlossen zu belassen.
Bei den Energieetiketten werden die europäischen Ausführungen ins Schweizer Recht übernommen, soweit diese bis anfangs April 2011 bekannt waren. Mit einer nächsten EnV-Änderung werden weitere Energieetiketten anzupassen sein.
Wenn möglich wird in der Energieverordnung mit Verweis auf Rechtsdokumente der EU oder der Europäischen Gemeinschaften gearbeitet. Auf diese Weise kann die Transparenz betreffend Übereinstimmung am besten gewährleistet werden.
4/10 \\adb.intra.admin.ch\Userhome$\BFE-01\U80774576\config\Desktop\EnV\EnV Gerätevorschriften_Erläuternder Bericht Anhörung_d.docx