Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 2 Seiten
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en Anhang 2bisverwiesen, in dem geregelt ist, welche Mindestgrösse Auslaufflächen mit stromführenden Zäunen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen haben müssen. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Tiere auf solchen Auslaufflächen ausreichend Distanz zum Zaun halten können.
Artikel 7b Winterfütterungsperiode
Die Winterfütterungsperiode wird explizit mit einem Anfangs- und Enddatum definiert. Die festgeschriebene Periode entspricht derjenigen in der Verordnung des EVD vom 25. Juni 2008 über Ethoprogramme (Ethoprogrammverordnung; SR 910.132.4). Die Koordination der vorliegenden Verordnung mit der Ethoprogrammverordnung wird den Vollzug vereinheitlichen.
Gliederungstitel vor Artikel 8
Art. 8 (Auslaufjournal) passt in den neuen Abschnitt « Auslauf » und braucht keinen eigenen Abschnittstitel mehr.
Artikel 8 Auslaufjournal
Die Bestimmung erhält aufgrund der neuen Gliederung eine Überschrift.
Artikel 19 Tränkezapfen
Betrifft nur den französischen Text und stellt einen Übersetzungsfehler richtig.
Gliederungstitel vor Artikel 34a Schlussbestimmungen
Das 9. Kapitel beinhaltet neu zwei Regelungen : die Übergangsbestimmungen und das Inkrafttreten.
Artikel 34a Übergangsbestimmungen
Den Tierhaltern wird eine Frist von einem Jahr für die Anpassung ihrer Auslaufflächen an die neuen Anforderungen gewährt.
Gliederungstitel vor Artikel 35 Art. 35 gehört, anschliessend an Art. 34a, zu den Schlussbestimmungen und benötigt daher keinen eigenen Gliederungstitel mehr. Artikel 35 Inkrafttreten
Die Bestimmung erhält aufgrund der neuen Gliederung eine Überschrift.
Anhang 2bis
In Anhang 2biswird basierend auf dem neuen Artikel 7a geregelt, welche Mindestgrösse Auslaufflächen mit stromführenden Zäunen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen haben müssen. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Tiere auf solchen Auslaufflächen ausreichend Distanz zum Zaun halten können.